Antidiskriminierungsenquete

Am 11. Mai 1994 veranstaltete die ÖAR (= Dachverband der österreichischen Behindertenverbände) gemeinsam mit dem Bundesministerium für Umwelt, Jugend und Familie eine Enquete zum Thema Antidiskriminerung.

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Besonders erwähnt sei hier, daß auch Gebärdendolmetscher und ein rollstuhlgerechter Austragungsort vorhanden war.

Eröffnet wurde die Enquete von Bundespräsident Dr. Thomas Klestil und Bundesministerin Maria Rauch-Kallat.

Die Ergebnisse des Arbeitskreises „Familie und Behinderung“ anläßlich des Jahres der Familie erläuterte Dr. Klaus Voget (ÖAR).

Diskriminierung

Dr. Rene Schindler (Integration Österreich) skizzierte kurz die Lage der schulischen Integration und wies besonders auf folgende Diskriminierung hin: In Österreich behauptet der Gesetzgeber noch immer, daß es bildungsunfähige SchülerInnen gibt.

Selbstbestimmt Leben

Heinz Forcher (Integration Österreich) rief die Behindertenverbände auf, gemeinsam für ein Antidiskriminierungsgesetz zu arbeiten und sprach sich sehr deutlich für das Recht auf Selbstbestimmtes Leben von behinderten Menschen aus.

Im § 97 StGB

(= Strafgesetzbuch) ist die Eugenische Indikation vorgesehen, die als diskriminierend für behinderte Menschen anzusehen ist.

Sie bedeutet – so Dr. Walter Eigner (Lebenshilfe Österreich), daß im Fall einer diagnostizierten Behinderung des Fötus ein Schwangerschaftsabbruch allein aus diesem Grunde auch nach der Zwölfwochenzeit der Fristenlösung straffrei vorgenommen werden kann. Es kann praktisch bis unmittelbar vor der Entbindung abgetrieben werden.

Staatsekretariat

Für das Bundesministerium für Umwelt, Jugend und Familie wiederholte Frau Elisabeth Ziegler die Forderung nach einem Staatssekretariat für Behinderte. So sollen Behinderte verstärkt Ihre Anliegen selbst vertreten können.

Diese Enquete war ein weiterer Schritt in Richtung Antidiskriminierung in Österreich. Das größte Stück Weg liegt aber noch vor uns.

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