Antidiskriminierungsgesetz für wen?

Immer deutlicher zeichnet sich ab, was das geplante und vom Ludwig-Boltzmann-Insititut für Menschenrechte forcierte und ausgearbeitete Antidiskriminierungsgesetz wirklich ist: ein Antirassismusgesetz.

Damit soll Österreich auch den Forderungen der EU, in der bereits seit mehreren Jahren nach britischem Vorbild an einem gesamteuropäischen Gesetz gearbeitet wird, nachkommen.

„Wir stehen mit unserer Antidiskriminierungs-Gesetzgebung in Westeuropa an letzter Stelle“, meint Mag. Dieter Schindlauer von der Anti-Rassismus-Hotline im FALTER Nr. 52/1998 und der „britische Race Relations Act – der jegliche Art von Diskriminierung aus rassischen, ethnischen oder nationalen Gründen verbietet – wäre auch für uns ein Markstein“, meint ein Mitarbeiter des Boltzmann-Instituts in derselben Ausgabe.

Damit sind laut Schindlauer viele Dinge, die in Österreich tagtäglich passieren, „in England einfach undenkbar“: Firmen, die dort sogenannte Inländertaxis anpreisen, müßten um ihre Lizenz fürchten, Immobilienbüros könnten ihre Gewerbeberechtigung verlieren, wenn sie an Ausländer keine Wohnungen abgeben und wer Jobs nur an Inländer vergibt, muß mit einer Klage der Anti-Diskriminierungs-Kommission rechnen.

Wie bei den Behindertenrechten zeigt sich auch hier einmal mehr, daß Österreich bei den Bürgerrechten für diese Personengruppe einen enormen Nachholbedarf hat. Daher muß das Gesetz schleunigst beschlossen werden. Die Behindertenbewegung hat die verdammte Pflicht, dazu ihren Beitrag zu leisten, nicht zuletzt auch deswegen, weil wir uns ja auch die Solidarität anderer benachteiligter Gruppen erwarten.

Warum die InitiatorInnen allerdings auch fast alle anderen benachteiligten Gruppen in diesem Gesetz – obwohl es recht eindeutig für eine ganz bestimmte Personengruppe konzipiert worden ist – genannt haben wollen, erscheint ein wenig merkwürdig. Warum sie dabei auch vor einer manchmal recht seltsamen Vorgangsweise nicht zurückschrecken, wirkt etwas befremdlich.

Es drängt sich der Eindruck auf, die InitiatorInnen haben nicht den Mut, in der Öffentlichkeit zu dem von ihnen forcierten und absolut notwendigen Antirassismusgesetz zu stehen und nehmen deshalb – wohl um davon abzulenken – möglichst viele andere Gruppen in diesen Gesetzesentwurf hinein.

Das kommt einer Feigenblattfunktion gleich und ist ärgerlich, unzumutbar und inakzeptabel. Daß die Betreiber dieses Gesetzes ihre Absichten mit den Betroffenen nicht offen diskutiert haben, zeigt nicht gerade von einem solidarischen Verhalten. Schade. So haben wir uns die Zusammenarbeit nicht vorgestellt.

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