Antrag im Nationalrat zur Mitnahme von Blindenführhunden

Der Blinden- und Sehbehindertenverband Österreich begrüßt die Initiative

Logo BSVÖ - Blinden- und Sehbehindertenverband Österreich
BSVÖ

Der Blinden- und Sehbehindertenverband Österreich (BSVÖ) begrüßt den Antrag des dritten Nationalratspräsidenten Ing. Norbert Hofer, die Mitnahme von Blindenführhunden in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens zu gestatten.

Die derzeitige gesetzliche Lage sieht nicht vor, dass den Besitzern von Blindenführhunden deren Mitnahme gestattet werden muss, was für die Betroffenen immer wieder zu Problemen führt.

Der BSVÖ setzt sich daher schon seit Jahren für die gesetzliche Regelung eines uneingeschränkten Zugangs für Blindenführhunde zu allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens, sofern dies kein unmittelbares Gesundheits- oder Sicherheitsrisiko darstellt, ein. Derartige Regelungen sind in vielen anderen Ländern bereits etabliert.

Weiters fordert der BSVÖ die Kostenübernahme für die Neu- und Wiederbeschaffung eines Blindenführhundes. Während in Ländern wie Schweden oder Deutschland eine 100 prozentige Finanzierung möglich ist, zahlt das Bundessozialamt in Österreich derzeit ca. 60 Prozent der Kosten aus dem Ausgleichstaxfond. Die restlichen Kosten werden von anderen Trägern (PVA, SV) übernommen, wobei dies eine Kann-Bestimmung und keinen Rechtsanspruch darstellt. Ein Blindenhund kostet ca 30.000,- Euro. Bei jährlich etwa 10 ausgebildeten Hunden würden sich die Kosten für den Staat daher in etwa auf 300.000 Euro belaufen, weshalb das Finanzierungsargument kategorisch abgelehnt werden kann.

Der BSVÖ würde es begrüßen wenn sich der Initiative von Ing. Hofer auch die anderen Parteien im Nationalrat anschließen würden, um allen betroffenen den uneingeschränkten Zugang zum öffentlichen Leben mit Blindenführhunden zu ermöglichen.

Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich
Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich