FPÖ-Hofer bedankt sich herzlich bei Behindertensprechern aller Oppositionsparteien für ihre Unterstützung
Der freiheitliche Behindertensprecher und Dritte Nationalratspräsident Ing. Norbert Hofer stellt einmal mehr fest: „Das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz wurde vor allem in Hinblick auf die stationäre Pflege konzipiert und ist in vielen Bereichen für die Lebenswelt und den Alltag von Menschen mit Behinderung nicht praktikabel. Behinderung darf nicht mit Krankheit gleichgesetzt werden.“
Von stationären Einrichtungen für behinderte Menschen wird über Probleme zum Beispiel beim intermittierenden Katheterismus berichtet. Diese Tätigkeiten dürfen nach dem Gesundheits- und Krankenpflegegesetz nur vom diplomierten Personal vorgenommen werden, Angehörige der Pflegehilfe und der Sozialbetreuungsberufe dürfen diese Tätigkeit auch nach ärztlicher Anweisung nicht verrichten.
Externe unterstützende Pflegekräfte werden oft aufgrund mangelnden Vertrauens oder weil die Kommunikation nicht erfolgreich möglich ist, abgelehnt. Zudem können die erforderlichen Maßnahmen nicht im Zeitpunkt des Bedarfes durchgeführt werden, sondern müssen sich nach den Zeitplänen der externen Pflegekraft richten. Selbständige Personenbetreuer hingegen dürfen diese Tätigkeit nach ärztlicher Anweisung verrichten.
Vor diesem Hintergrund werde ein Entschließungsantrag der Behindertensprecher aller im Parlament vertretenen Oppositionsparteien eingebracht, so Hofer.
„Gefordert ist eine Novelle des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes, welche den Behindertenbereich und bestimmte damit in Zusammenhang stehende Hilfeleistungen explizit aus ihrem Geltungsbereich ausschließt. Ich danke den Behindertensprechern aller Oppositionsparteien für ihre Unterstützung und hoffe, dass auch SPÖ und ÖVP bis zum Ausschuss umdenken“, appelliert Hofer abschließend.