Das neue Erwachsenenschutzrecht trat mit 1. Juli 2018 in Kraft. Wie läuft die Umsetzung in der Praxis? BIZEPS erhielt vom Parlamentsklub JETZT (Liste Pilz) die Informationen vorab und wir veröffentlichen diese wichtigen Dokumente gerne.
Der Parlamentsklub JETZT (Liste Pilz) brachte im Oktober 2018 eine Anfrage mit dem Titel „Anwendung des neuen Erwachsenenschutzrechts“ ein.
Der Nationalratsabgeordnete Dr. Alfred Noll (JETZT) stellte an den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz – Josef Moser – 12 detaillierte Fragen. Abgeordneter Noll wollte beispielsweise wissen, wie viele Überprüfungen erfolgten und ob die Ressourcen der Gerichte zur Anwendung des neuen Erwachsenenschutzrechts ausreichend sind.
Häufig werden parlamentarische Anfragen sehr oberflächlich bearbeitet. Diese hier wurde aber vom Justizministerium ausführlich beantwortet. Es gibt daher sowohl eine mehrseitige Antwort wie auch einen ausführlichen statistischen Teil in den Anlagen (Anfragebeantwortung, Anlage 1, Anlage 2)
Minister Moser verweist in der Anfragebeantwortung auch darauf, dass damit begonnen wurde, ein Monitoring aufzubauen und die Entwicklung bei der Anwendung des neuen Erwachsenenschutzrechts genau zu beobachten.
eine Angehörige
11.12.2018, 20:11
Uns Angehörigen von MmB. stellt sich nun nur eine wichtige Frage:
„ist es nun Institutionen mit diesem neuen Gesetz endlich untersagt, kritischen Angehörigen die Erwachsenenvertretung (Sachwalterschaft) abzunehmen, wenn sie z.b. nur etwas kritisch hinterfragen???“
Das ist nämlich in der Regel so üblich!!!
Wir hoffen, dass damit nun endlich Schluß ist!!!