Apollo-Kino – Fortsetzung

Kulturstadtrat Marboe (ÖVP) und Stadtrat Faymann (SPÖ) reagierten schriftlich. Hier der Brief.

Apollo-Kino
Wikipedia

Kulturstadtrat Marboe (ÖVP):

Sehr geehrte Redaktion!

Es ist ein großer Verdienst der BIZEPS-INFO-Redaktion, auf Mißstände der Situation von Behinderten hinzuweisen und konsequent Verbesserungen zu fordern. Ein Kulturverständnis, das von großer Offenheit für alles Neue ausgeht, muß auch mit einer größtmöglichen Öffnung des Zugangs von Behinderten zu kulturellen Aufführungsstätten verbunden sein.

Ich werde mich daher mit aller Vehemenz darum bemühen, daß die zuständigen Behörden allfällige „Schlupflöcher des Veranstaltungsgesetzes mit größter Aufmerksamkeit behandeln. Sollte sich die vorgezogene Novellierung des § 30 des Veranstaltungsgesetzes als nicht ausreichend herausstellen, dann ist eine weitere Neuregelung denkbar, wobei ein gemeinsames Vorgehen mit den Inhabern der Veranstaltungsorte anstrebenswert wäre. Es erscheint mir wünschenswert, gemeinsam mit allen Betroffenen zu einer für alle befriedigenden Lösung zu kommen, um so eine ehebaldigste Einhaltung des Koalitionsabkommens zu erreichen.

Kulturstadtrat Marboe (ÖVP)

Stadtrat Faymann (SPÖ):

Nach dem Zubau von 5 weiteren Kinosälen in den Jahren 1996 und 1997 (Bauteil II) ist nicht ein, sondern sind nunmehr 8 von 12 Kinosälen gemäß § 30 Veranstaltungsstättengesetz in der geltenden Fassung (Gesetz Nr. 8/1995) rollstuhlgerecht eingerichtet. Beim ersten Umbau des Apollo-Kinos in den Jahren 1993 und 1994 (Bauteil I), bei dem 7 Kinosäle eingebaut wurden, wurde gemäß § 30 Wiener Veranstaltungsstättengesetz in der geltenden Fassung (Gesetz Nr. 29/1990) nur der große Kinosaal (Saal Nr. 1) mit einem Fassungsraum von mehr als 300 Personen rollstuhlfahrergerecht eingerichtet. Vor diesem Umbau gab es keinen Rollstuhlplatz im Apollo-Kino.

Daß Rollstuhlplätze nur von Rollstuhlfahrern eingenommen werden dürfen und unbesetzt bleiben müssen, wenn kein Rollstuhlfahrer kommt, ist im Wiener Veranstaltungsstättengesetz nicht vorgesehen. Die auf den Rollstuhlplätzen aufgestellten Sessel sind so befestigt, daß sie binnen weniger Minuten mit einigen Handgriffen nur von einem Billeteur entfernt werden können. Dies ist sicherlich kein ausreichender Grund für eine angeblich verlangte Voranmeldung bereits am Vortag. Hiezu wird noch festgehalten, daß die bescheidmäßig festgesetzte Anzahl von Rollstuhlfahrerplätzen bei Anwesenheit von Rollstuhlfahrern für diese jederzeit benützbar sein muß.

Die Bestimmungen des Wiener Veranstaltungsstättengesetzes in der jeweilig geltenden Fassung sind somit vollständig und auch die Erfordernisse nach der Wiener Bauordnung gemäß § 106a für 8 Säle erfüllt. Die rollstuhlgerechte Erschließung der übrigen 4 Säle ist auf Grund des vorhandenen Baubestandes nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich (Ausnahme gemäß § 68 der Bauordnung für Wien)

Petra Wallner für den Stadtrat Faymann (SPÖ)

Kommentar

Anscheinend kennt Frau Petra Wallner das Apollo nur von Fotos und Propagandameldungen. Wir laden sie hiermit ein, mit uns einen (unangemeldeten) Filmbesuch im Rolli zu machen. Sie kann uns bei dieser Gelegenheit zeigen, welche der 33 Punkte unserer Mängelliste bereits erledigt sind. Sogar die Magistratsabteilung 35V (zuständig für dieses Kino) wußte schon vor der Benützungsbewilligung von 15 gravierenden Mängeln des Neubaues. Uns gegenüber wurde von der MA 35V der § 68 der Bauordnung nicht als relevante Bestimmung für den Neubau genannt.

Außerdem ist die Ausrede mit dem § 68 für uns uninteressant, wenn allein das Fundament des Neuen Kinos ein vielfaches von dem gekostet hat, was alle Behindertenmaßnahmen gekostet hätten. Was uns jedoch interessiert: Wie kam das Apollo zu seiner Benützungsbewilligung? Dieser Sache werden wir weiter nachgehen.

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