Arbeiterkammer Niederösterreich fordert Maßnahmen zur umfassenden Barrierefreiheit

Bei der 7. Vollversammlung der Arbeiterkammer Niederösterreich am 11. Mai 2012 in St. Pölten wurde ein Antrag zur umfassenden Barrierefreiheit einstimmig beschlossen.

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Hier der einstimmig beschlossene Resolutionstext, auf den Reinhard Schmitt (AK-NÖ) die BIZEPS-Redaktion aufmerksam gemacht hat:

Bauliche Barrieren für pflegebedürftige Menschen kontinuierlich abbauen

Laut Statistik Austria wird sich die Zahl der Menschen über 80 Jahren in Österreich bis 2050 verdreifachen. Es wird dann um 650.000 Menschen mehr als heute geben, die über 80 Jahre alt sind.  Wenn nur 10 % dieser Menschen stationär in Pflegeheimen versorgt werden, müssten nach einer Studie von „Leitner Consult“ zum Thema „Volkswirtschaftlicher Vergleich von altengerechten Wohnversorgungstypen“ 5,5 Milliarden Euro für die Errichtung von Pflegeheimen und jährlich weitere 1,6 Milliarden Euro an Pflegepersonalkosten aufgewendet werden.

Nach einer weiteren Studie, die  „GfK Austria“ unter den jetzt über 40-jährigen erhoben hat, will jedoch jede/r Zweite im Alter zu Hause gepflegt werden. Dies ist zwar wesentlich kostengünstiger als die Unterbringung in einem Pflegeheim, scheitert aber häufig daran, dass der Wohnraum nicht barrierefrei ist.

Die Mehrkosten für die barrierefreie Gestaltung von Wohnobjekten betragen lediglich etwa 3% und sind damit geringer als die Kosten eines nachträglichen Umbaus, der zudem in vielen Fällen gar nicht möglich ist. Darüber hinaus bedeutet die nachträgliche Schaffung von Barrierefreiheit für die in dieser Wohnung lebenden Menschen eine sehr hohe Stressbelastung.

Aus einer Studie der ETH-Zürich (Prof. Meyer-Meyerling) geht hervor, dass hindernisfreies Bauen etwa so teuer ist wie die Baureinigung. Wird von Planungsbeginn an Barrierefreiheit berücksichtigt, betragen die Mehrkosten 1 – 3 %, im Mittel 1,8 %. Je höher die Bausumme, desto geringer die Mehrkosten. Die nachträgliche Anpassung kostet 3,6 % des Gebäudewertes. Das Österreichische Institut für Bautechnik hat in seiner Baurichtlinie 4 entsprechende Regeln zur Nutzungssicherheit und Barrierefreiheit erarbeitet. Barrierefreiheit führt zu einer wesentlichen Verbesserung der Wohnqualität für alle Bewohner.

Um einen weiteren Anreiz zur seniorengerechten Adaptierung von Wohnungen und Eigenheimen zu schaffen, sollte dies unter Koordinierung eines eigens dafür ausgebildeten Fachmannes stattfinden. Zusätzlich ist zu wünschen, dass barrierefreies Bauen in Rahmen der Wohnbauförderung zukünftig eine größere Rolle spielt.

Die 7. Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Niederösterreich fordert daher die Niederösterreichische Landesregierung auf, zu überprüfen, durch welche Maßnahmen umfassende Barrierefreiheit möglichst rasch erreicht werden kann und diese Maßnahmen umgehend umzusetzen.

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