Am 27. Mai 2014 fand eine Vollversammlung der Arbeiterkammer Oberösterreich statt. Dabei wurde auch eine Resolution zum erhöhten Kündigungsschutz einstimmig beschlossen.
Bei dieser Vollversammlung in Oberösterreich wurde eine Vielzahl von Themen besprochen und auch eine Reihe von Resolutionen beschlossen.
Darunter auch eine zum Thema „Kündigungsschutz für begünstigt behinderte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verbessern“, informierte die Arbeiterkammer Oberösterreich am 27. Mai 2014 in einer Presseaussendung.
Diese Resolution, die von den Sozialdemokratischen GewerkschafterInnen vorgelegt wurde, erhielt auch die Zustimmung aller anderen vertretenen Gruppierungen (ÖAAB, FA, AUGE, GLB und Liste Perspektive) und wurde somit einstimmig beschlossen, erfuhr BIZEPS-INFO von der Kommunikationsabteilung der Arbeiterkammer Oberösterreich.
Text der einstimmig beschlossenen Resolutionen
Der Text der Resolution 9 der Sozialdemokratischen GewerkschafterInnen, vorgelegt der 1. Vollversammlung der XV. Funktionsperiode der Arbeiterkammer Oberösterreich am 27. Mai 2014:
Kündigungsschutz für begünstigt behinderte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verbessern
„In den letzten Jahren wurde der Kündigungsschutz für begünstigt behinderte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (das sind jene mit bescheidmäßiger Feststellung der Behinderung von mindestens 50 Prozent durch das Bundessozialamt) durch mehrere Novellen verschlechtert. Die Wartefristen bis zum Entstehen des Kündigungsschutzes nach Beginn des Arbeitsverhältnisses wurden immer länger.
Die Begründung dafür war, dass damit die Chancen am (ersten) Arbeitsmarkt verbessert werden, wenn die Arbeitgeber/-innen nicht durch einen rasch einsetzenden Kündigungsschutz nach Beginn des Arbeitsverhältnisses von der Einstellung von begünstigt Behinderten abgehalten bzw. abgeschreckt werden.
Die Daten des AMS zeigen hingegen, dass die Arbeitslosigkeit bei begünstigt Behinderten gestiegen ist. Insbesondere nach jener Novelle, die den Kündigungsschutz für begünstigt Behinderte, die nach dem 1.1.2011 eingestellt werden, erst vier Jahre nach Beginn des Arbeitsverhältnisses vorsieht.
Daher fordert die Vollversammlung der Arbeiterkammer Oberösterreich den Sozialminister und die im Parlament vertretenen Parteien auf, jene Novelle zurückzunehmen, die das Einsetzen des Kündigungsschutzes mit vier Jahren nach Beginn des Arbeitsverhältnisses festgelegt hat und im Behinderteneinstellungsgesetz wieder die Rechtslage vor dieser Novelle herzustellen. Damit würde der Kündigungsschutz für begünstigt Behinderte grundsätzlich wieder sechs Monate nach Beginn des Arbeitsverhältnisses einsetzen. Das ist nach Ansicht der Arbeitnehmerinteressenvertretungen eine ausreichende Zeitspanne für Arbeitgeber/-innen, die Arbeitsleistungen/Fähigkeiten usw. begünstigt Behinderter zu beurteilen.„