Arbeiterkammer OÖ sieht Vertrauen der Versicherten in Gefahr

"Es ist wichtig, dass Betroffene bald einen Rechtsanspruch haben, bei den PVA-Untersuchungen eine Vertrauensperson mitzunehmen. Gut, dass unsere Forderung jetzt von der Politik rasch umgesetzt wird", sagt AK-Präsident Andreas Stangl.

Arbeiterkammer
BIZEPS

Nach deutlicher Kritik der Arbeiterkammer Oberösterreich (AK OÖ) an der Begutachtungspraxis der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) reagiert nun die Politik. Sozialministerin Korinna Schumann kündigte eine Gesetzesänderung an.

Eine Befragung von über 800 Betroffenen zeigte: Viele Antragsteller:innen für Pflegegeld oder Invaliditätspension fühlten sich bei Untersuchungen nicht respektvoll behandelt. Bescheide waren oft schwer verständlich, und mitgebrachte Befunde wurden teilweise nicht berücksichtigt. Besonders kritisch: Manche Betroffene durften keine Begleitperson mitnehmen.

Geplant ist daher ein Rechtsanspruch auf eine Vertrauensperson bei Begutachtungen. Die AK begrüßt diesen Schritt als wichtigen Fortschritt. Gleichzeitig fordert sie weitere Verbesserungen, etwa mehr Transparenz, klare Begründungen für Entscheidungen und den Zugang zu allen Gutachten.

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