Verfassungs- u. Verwaltungsgerichtshof

Arbeiterkammer setzt Gesetzesänderung durch: Frau erhält 30.000 Euro Pflegegeld-Nachzahlung

Auf Initiative der oberösterreichischen Arbeiterkammer hat der Verfassungsgerichtshof kürzlich einen Teil des oberösterreichischen Pflegegeldgesetzes aufgehoben.

Die AK Oberösterreich hat eine Frau vertreten, der grundsätzlich Pflegegeld zusteht. Die Frau ist 1920 geboren, österreichische Staatsbürgerin und leidet an Alzheimer. Ihr Antrag auf Pflegegeld wurde jedoch vom Land Oberösterreich abgelehnt. Begründung: Sie beziehe aus Deutschland eine Pension in Höhe von 50 Euro monatlich. Laut einer Bestimmung im oö. Pflegegeldgesetz ist sie damit nicht anspruchsberechtigt.

Tatsache ist, dass die österreichischen Bundesländer für die Gewährung von Pflegegeld an all jene Menschen zuständig sind, die vom Bundespflegegeldgesetz nicht erfasst werden. Nach der oberösterreichischen Regelung hängt das nicht davon abhängt, ob jemand ein Einkommen bezieht oder nicht. Daher könne eine Pension, die aus Deutschland (oder in einem anderen EWR-Staat) bezogen wird, kein Grund für eine Ausnahme von dieser Regel sein, argumentierte die Arbeiterkammer.

Das sah auch der Verfassungsgerichtshof so. Er hob die Bestimmung, welche Menschen, die aus dem EWR-Ausland eine Pension beziehen, von einem Pflegegeldbezug in Oberösterreich ausschloss, wegen Gleichheitswidrigkeit auf. Das Land Oberösterreich muss jetzt der Frau 30.000 Euro nachzahlen.

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