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Arbeiterkammer zu 180 Tage Behindertengleichstellungspaket

Was hat es den behinderten Menschen bisher gebracht?

Nach einer Schätzung der EU gibt es in Österreich 800.000 behinderte Menschen. Sie alle haben mit 1.1.2006 neue, einklagbare Rechte bekommen. Behinderte Menschen, unabhängig vom Grad ihrer Behinderung dürfen in ihrem Berufsleben nicht mehr diskriminiert werden. Aber auch in Bereichen außerhalb der Arbeitswelt dürfen behinderte Menschen nicht mehr benachteiligt werden. Laut Statistik gibt es in Österreich 24.000 RollstuhlfahrerInnen.

Sie alle haben bei Neubauten ab sofort einen Anspruch auf barrierefreien Zugang in Verkaufslokale, bei Altbauten muss der Zugang bis 2016 barrierefrei sein. Wer benachteiligt wird, kann in einem formlosen Verfahren Schadenersatz einfordern. „180 Tage gibt es diese neuen Regelungen, aber fast niemand kennt sie“, sagt Manuela Blum, AK Expertin im Bereich Integration von behinderten Menschen in die Arbeitswelt und fordert, dass die Sozialministerin ihrer Informationsverpflichtung umfassend nachkommt.

Die AK selbst hat als Erstinformation eine Broschüre herausgegeben: „Die Behindertenvertrauensperson – 15 Lösungen für kompetente Integration im Betrieb“. Hier finden sich in kompakter Form die wichtigen arbeitsrechtlichen Bestimmungen für behinderte Menschen.

Manuela Blum, AK Expertin im Bereich Integration von behinderten Menschen in die Arbeitswelt: „Das Behindertengleichstellungspaket ist ein erster Schritt zur Integration von behinderten ArbeitnehmerInnen in Gesellschaft und Arbeitsleben. Strafen alleine sind aber zu wenig, um eine erfolgreiche Integration zu gewährleisten. Gemeinsames Ziel von Geschäftsleitung und Belegschaft sollte die dauerhafte Eingliederung von behinderten ArbeitnehmerInnen sein. Unabhängig davon, ob sie vor oder während des Arbeitslebens behindert werden. Der Abschluss einer Betriebsvereinbarung könnte der Ausdruck dieser sozialen Kompetenz sein. Im Behinderteneinstellungsgesetz ist so eine Möglichkeit leider nicht vorgesehen. Stattdessen kaufen sich die Arbeitgeber von ihrer Beschäftigungspflicht nach wie vor zu oft frei“.

Die AK fordert:

Die Möglichkeit einer erzwingbaren Betriebsvereinbarung für die nachhaltige berufliche Integration von behinderten Menschen Die Erhöhung der Ausgleichstaxe von 206,- Euro pro Monat auf ein beschäftigungssicherndes Ausmaß. Informationen über das Behindertengleichstellungsgesetz in praxis- und bürgernaher Form.

SERVICE: Broschüre „Die Behindertenvertrauensperson – 15 Lösungen für kompetente Integration im Betrieb“, Bestelltelefonnummer: 01 – 310 00 10 – 395

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