Ein Erlebnisbericht: Am 8. Juni 2010 um 13:45 Uhr war eine Vorverhandlung in der Causa Betteinlagen beim ASG in der Wickenburgasse 8 in Wien angesetzt.
Mein Rechtsbeistand brachte eine Klage beim ASG wegen nicht bewilligter Betteinlagen gegen die Wiener Gebietskrankenkasse ein, da der Chef der WGKK – Heilbehelfe bei einer persönlichen Vorsprache (mit Zeugen) meinte, ich solle mir die Betteinlagen vom Pflegegeld (!!!) kaufen. Dies war bereits im Sommer 2009!
Meine Anwältin informierte mich telefonisch, dass das ASG in Wien sehr unübersichtlich sei und der Saal T, wo die Vorverhandlung angesetzt war, sich im 4. Stock befindet. Deshalb waren wir schon um 13:30 beim ASG und wurden von einem Mann einer Bewachungsfirma durchsucht.
Ausweis wurde von mir keiner verlangt, doch meine Tasche wurde penibel kontrolliert und das ohne Handschuhe. Auch Desinfektionsmittel zur Handreinigung für den Beamten waren nicht vorhanden. Infektionsgefahr besteht deshalb, da jeder der das Gericht betritt, vom selben Beamten durchsucht wird und seine Hände jeden Gegenstand in den Taschen aller Besucher berührt.
Mit großer Freude wurde mein Taschenmesser einbehalten, als hätte der Beamte einen Richter persönlich vor einem Attentat bewahrt, da ja jeder Rollstuhlfahrer im Besitz eines Taschenmessers ein großes Gefahrenpotential darstellt.
Anschließend ersuchte ich, dass mich ein Beamter zum Saal T begleitet. Dies wurde jedoch ohne Begründung und ohne Rücksicht auf die besondere Situation abgelehnt.
Saal nicht barrierefrei zugänglich
Im 4. Stock angekommen mussten wir feststellen, dass der Saal T nicht barrierefrei für Rollstuhlfahrer zugänglich war. Ein freundlicher Angestellter geleitete uns wieder in das Erdgeschoss zu einem anderen, älteren Aufzug mit dem wir von einer anderen Seite wieder in den 4. Stock gelangten.
Im 4. Stock war der Zugang zum Gerichtsaal, wo die Verhandlung stattfinden sollte leider wieder nicht barrierefrei. Hindernis: Eine ca. 6 cm hohe Stufe, die nur mit Mühe überwunden werden konnte, da mein E-Rolli an die 300 kg wiegt.
Endlich im Gerichtsaal vor dem Richter, beschwerte ich mich über die mangelnde Barrierefreiheit im ASG, was mir augenblicklich eine Abmahnung des Vorsitzenden einbrachte und mir das Gefühl vermittelte, dass das Gericht befangen sein könnte.
Am Ende der Vorverhandlung empfahl mir der Richter mich schriftlich über die mangelnde Barrierefreiheit beim ASG zu beschweren, was ich auch tat.
Lapidare Antwort
Die lapidare Antwort vom 26. Juli 2010 bezüglich der Barrierefreiheit des Gerichtsgebäudes vom Präsidenten des ASG: „Bauangelegenheiten fallen in die Kompetenz der Justizverwaltung, der dieses Problem seit langem bekannt ist“. Eine Antwort von Frau Justizminister Mag. Claudia Bandion-Ortner ist noch ausständig.
Mich wundert, dass das ASG, wo sicherlich viele RollstuhlfahrerInnen ihr Recht einklagen, noch immer nicht barrierefrei zugänglich ist. Denn meiner Meinung nach, könnte mit relativ geringen Mitteln vernünftige Rampenlösungen innerhalb des Gebäudes erreicht werden.
Seit 1997 gibt es den Artikel 7 in unserer Verfassung, wo ein Benachteiligungsverbot für behinderte Menschen eingefordert wird und seit 2006 gibt es ein Bundesbehindertengleichstellungsgesetz welches besagt, dass bis längstens 2015 der öffentliche Raum barrierefrei sein muss, auch das ASG.