Arbeitsgruppe „Behindertengleichstellungsgesetz“ ist eine „Arbeitsgruppe der Bundesregierung“

Das Rätselraten um den wahren Status dieser Arbeitsgruppe ist zu Ende; nun haben wir es schriftlich.

Bundeskanzleramt
BilderBox.com

Im Rahmen einer Sitzung im Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz zum Thema Umsetzung der Gleichbehandlungsrichtlinie 2000/78/EG am 6. Mai 2003 verkündete Herr Vizekanzler Mag. Herbert Haupt, dass hiermit eine Arbeitsgruppe zur Ausarbeitung eines Behindertengleichstellungsgesetzes eingerichtet worden sei.

Die österreichische Bürgerrechtsbewegung der Menschen mit Behinderungen reagierte zunächst mit Verwunderung, nach einigem Überlegen mit Enttäuschung und schließlich mit Protest, da aus dieser Ankündigung nicht unmissverständlich erkennbar war, welchen Status diese Arbeitsgruppe haben soll.

Seit Jahren fordert die österreichische Behindertenbewegung eine derartige Arbeitsgruppe im Bundeskanzleramt-Verfassungsdienst, und das aus guten Gründen, da es bei Behindertengleichstellung klar um eine Menschen- und Grundrechtsmaterie geht und vor diesem Hintergrund auch eine entsprechende Behandlung im Verfassungsdienst nötig ist, der in interministerieller Zusammenarbeit alle gesellschaftlichen Lebensbereiche aufarbeiten könnte.

Nach der ersten Ankündigung des Vizekanzlers läuteten jedoch in der Bürgerrechtsbewegung der Menschen mit Behinderungen die Alarmglocken: Sollte es sich etwa bloß um eine Arbeitsgruppe des Sozialministeriums handeln? Das konnte doch wohl nicht wahr sein! Die lange Zeit vorherrschende Auffassung „Behindertenpolitik ist Sozialpolitik“ glaubte man ja bereits endgültig überwunden zu haben; vielmehr hegte man die Hoffnung, dass sich der Menschenrechtsansatz in der Behindertenpolitik durchgesetzt habe.

Nun wurde endlich Klarheit in die Spekulationen rund um den Status der Arbeitsgruppe „Behindertengleichstellungsgesetz“ gebracht. In der diesbezüglichen Einladung des Kabinetts des Vizekanzlers zur Sitzung am 20. Mai 2003 heißt es ausdrücklich:

„Der Bundeskanzler und der Vizekanzler haben die Schaffung einer Arbeitsgruppe der Bundesregierung vorgesehen, die unter Einbindung aller Ressorts, des Verfassungsdienstes und von Menschen mit Behinderung und deren Vertretungsorganisationen ein solches Behindertengleichstellungsgesetz auszuarbeiten hat. Das BMSG (Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz) hat dabei seitens des BKA (Bundeskanzleramtes) und des VKA (Vizekanzleramtes) die Aufgaben der Koordination übernommen.“

Nun, die erste Hürde scheint genommen zu sein; die Arbeitsgruppe ist nicht eine des Sozialministeriums, sondern eine der Bundesregierung und hätte damit einen übergeordneten Status, der ihr die interministerielle Arbeitsweise ermöglicht. Durch die gleichzeitige Einbindung des Bundeskanzleramtes-Verfassungsdienst in diese Arbeitsgruppe dürfte auch die Menschenrechtsnatur der Behindertengleichstellung klar dokumentiert sein.

Nun geht es in die nächste, nicht minder spannende Runde. In der Sitzung am 20. Mai 2003 soll die personelle Besetzung – insbesondere, welche ExpertInnen der Behindertenbewegung dieser Arbeitsgruppe künftig angehören sollen – sowie die weitere Vorgangsweise, der Zeitplan, die inhaltlichen Schwerpunkte eines solchen Gesetzes und der derzeitige Stand diskutiert werden.

Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich
Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich