Arbeitsgruppe Behindertengleichstellungsgesetz – Nun gehts an die heiklen Themen

Am 1. Oktober 2003 tritt eine Expertengruppe zusammen, um sich Gedanken über ein schlagkräftiges Verfahren zur Durchsetzung der Gleichstellungsrechte zu machen und am 2. Oktober beschäftigt sie sich mit den Grundsätzen der Behindertengleichstellung.

Gesetzestext
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In der Sitzung der Arbeitsgruppe der Bundesregierung zur Erarbeitung eines Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes am 10. Juni 2003 wurde beschlossen, zwei spezialisierte Unterarbeitsgruppen einzusetzen:

  • Die Unterarbeitsgruppe 1 soll sich mit Grundsatzfragen auseinandersetzen; dazu gehört etwa die Verfassungsfrage – neuer Kompetenztatbestand „Behindertengleichstellung“ oder Vereinbarung zwischen Bund und Ländern gemäß Art. 15a der Bundesverfassung – und die Definitionen der Begriffe „Behinderung“, „Diskriminierung“, „Benachteiligung“, „Barrierefreiheit“ …
  • Die Arbeitsgruppe 2 soll ein schlagkräftiges Verfahren zur Durchsetzung der Gleichstellungsrechte entwickeln; dazu gehört allenfalls eine Schlichtungsstelle, eine konkrete Behördenzuständigkeit (z. B. der Gerichte), Rechtsmittel, eine Beweislastumkehr oder eine Beweismaßerleichterung und ein Verbandsklagerecht …

Nun geht es also um die wirklich heiklen Themen; das Ergebnis der Arbeiten wird letztlich zeigen, wie griffig und wie weitreichend dieses künftige Behindertengleichstellungsgesetz sein wird.

Trotzdem diese von den verschiedenen betroffenen Parteien sehr kontroversiell gesehenen Eckpfeiler des Behindertengleichstellungsgesetzes nun erstmals begonnen werden zwischen den Interessensvertretungen der Menschen mit Behinderungen auf der einen und den Gebietskörperschaften und den Interessensvertretern der Wirtschaft, Industrie und der Arbeitnehmer auf der anderen Seite zu diskutieren, zeigt sich Vizekanzler Mag. Haupt, der ja die Arbeitsgruppe Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz eingesetzt hat, dennoch optimistisch, den ambitionierten Terminfahrplan einhalten zu können.

Im Rahmen des Journal-Panorama vom 25. September 2003, das unter dem Titel „Chancengleichheit für Menschen mit Behinderung? – Neue Wege durch Diversity Management und Arbeitsassistenz“ stand, hieß es dazu:

Vizekanzler Haupt: „Ich bin überzeugt davon, dass wir am richtigen Weg sind und den werden wir beschreiten.“

Interviewerin: „Darf ich das so interpretieren, dass wir bis 1. Dezember ein Behindertengleichstellungsgesetz haben werden?“

Vizekanzler Haupt: „Wir wollen es auf jeden Fall so anstreben, dass wir zu diesem Zeitpunkt bereits in Begutachtung sind und dann mit der Umsetzung zügig, mit vier Wochen Begutachtungsfrist und Umsetzung im Parlament, auch hier über die Runden kommen.“

Wenngleich das Forum Gleichstellung sowohl für die Grundsätze – Verfassungsfrage und Definitionen – als auch für ein schlagkräftiges Durchsetzungsverfahren bereits konkrete Gesetzesvorschläge als Diskussionspapier vorgelegt hat, sind doch noch zahlreiche intensive Gespräche und Verhandlungen aller betroffenen Parteien zu erwarten, um letztlich ein weitreichendes und effektives Behindertengleichstellungsgesetz zu bekommen.

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