Arbeitsgruppe „Persönliche Assistenz“ – nun auch mit Betroffenen

Zum 6. Treffen der Arbeitsgruppe von Bund und Bundesländern wurden erstmals jene Personen eingeladen, die wirklich Persönliche Assistenz (PA) benötigen. Ein Bericht.

Impression von der Persönliche Assistenz zu PA 21021003
BIZEPS

Am 3. Oktober 2012 lud das Sozialministerium zu einer ganztägigen Arbeitsgruppensitzung, um ausführlich das Thema Persönliche Assistenz zu besprechen. Rund 50 Personen wurden von Bundesministerium, den Bundesländern (sie konnten neben den bisherigen Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus der Verwaltung auch jeweils zwei behinderte Menschen nominieren) sowie bundesweit tätigen Behindertenorganisationen für das Treffen genannt.

Im Frühjahr 2011 hat bekanntlich das Parlament in einem Fünf-Parteien-Antrag den Sozialminister aufgefordert, „gemeinsam mit den Ländern Vorschläge für eine bundesweit einheitliche Regelung der Persönlichen Assistenz in allen Lebensbereichen im Rahmen einer Vereinbarung nach Art. 15a B-VG zu erarbeiten“. Es wurde daraufhin eine Arbeitsgruppe für die Verhandlungen zwischen Bund und Bundesländern einberufen, die bisher 5 mal tagte – allerdings ohne gemeinsame Ergebnisse präsentieren zu können.

Hofer: 3 Aufträge zu erfüllen

Dr. Hansjörg Hofer (Sozialministerium) erinnerte am Anfang der Veranstaltung an drei Aufträge, die zu erfüllen seinen und zählte diese auf:

  • UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Artikel 19)
  • Regierungsprogramm („Prüfung der Möglichkeit einer bundesweiten persönlichen Assistenz in allen Lebensbereichen sowie Evaluierung des Ist-Zustandes und Überprüfung von Weiterentwicklungsmöglichkeiten“) sowie
  • Entschließung des Parlaments vom Frühjahr 2011

Er hob besonders die UN-Behindertenrechtskonvention hervor und hielt fest, dass durch die Ratifizierung der Konvention nun „Persönliche Assistenz in Österreich Rechtsbestand ist“.

Dezidiert ging er auf die mehrfach geäußerte Kritik und den Protest gegen den Ausschluss der Betroffenen an der bisherigen Verhandlungen ein: „Ich bin mir bewusst, dass dies von Ihnen nicht als optimal gesehen wurde.“ Doch nun solle eine „möglichst breite Diskussion“ stattfinden und der Sozialminister hat seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beauftragt, bis Jahresende einen Zwischenbericht zu erstellen.

Rubisch: Was bisher geschah

Persönliche Assistenz ist auch Bestandteil des Nationalen Aktionsplans (NAP), erinnerte Dr. Max Rubisch (Sozialministerium). Er erwähnte allerdings nicht, dass gerade dieser Teil des NAP massiv verschlechtert wurde (siehe Gegenüberstellung).

Stichwortartig zählte er die Inhalte der bisherigen Treffen der Arbeitsgruppe auf, um den Betroffenen aufzuzeigen, was bisher geschah. Man habe über Zielsetzung der PA, Voraussetzungen zum Bezug von PA, mögliche Organisationsformen, Abwicklung, Dienstverhältnisse, Altersgrenzen usw. gesprochen.

Das bisherige Ergebnis der Bund-Länder Arbeitsgruppe fasste Rubisch so zusammen: „Die Ziele werden unterschiedlich gesehen.“

Hackl: Nicht ganz klar, was Zielsetzung war

Die bisherigen Erfahrungen aus der Arbeitsgruppe erzählte Mag.a Renate Hackl (Land OÖ) und erläuterte, dass „nicht ganz klar war was Zielsetzung“ sein soll. Man habe sich die unterschiedlichen Rahmenbedingungen angesehen. Es muss auf Bundes- und Landesebene mehr geleistet werden, meinte sie.

Frehe: Vergleich Österreich, Deutschland und Schweden

Als externen Experten hatte das Sozialministerium Horst Frehe aus Bremen eingeladen. Er ist Mitglied der deutschen Selbstbestimmt-Leben-Bewegung und seit 2011 Staatsrat bei der Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen in Bremen.

„Ausgangspunkt jeglicher Regelung muss auf jeden Fall der Artikel 19 der UN-Behindertenrechtskonvention sein“, hielt der deutsche Experte, der in Bremen „Selbstbestimmt Leben e.V.“ sowie die „Assistenzgenossenschaft Bremen“ gegründet und mitaufgebaut hat, fest.

Sehr detailliert stellte er die komplexen Regelungen in Deutschland dar. Den Teilnehmerinnen und Teilnehmern war schnell klar, wie geradezu verworren die Situation bezüglich Finanzierung und rechtlichen Grundlagen von Persönliche Assistenz ist. „Unser Ziel ist es, jede Art der Persönlichen Assistenz zusammenzuführen“, resümiert Frehe und ging danach auf die österreichische Situation ein.

Auch in Österreich verteilt sich die Kompetenz und Finanzierung von Persönlicher Assistenz auf eine Vielzahl von Gesetzen (Bundespflegegeldgesetz, Behinderteneinstellungsgesetz sowie die Regelungen im Rahmen der Behindertenhilfe der Bundesländer; manche Bundesländer haben gar keine gesetzlichen Regelungen).

Es gibt unterschiedliche bundes- und landesrechtliche Ansprüche mit spezifischen Anspruchsvoraussetzungen. „Dieses Chaos muss durch einen einheitlichen Anspruch überwunden werden“, hielt Frehe fest und führte aus: „In Deutschland und Österreich müssen wegen der UN-Behindertenrechtskonvention die Regelungen zur Persönlichen Assistenz verändert werden.“

Es ist „vieles reformbedürftig“. Als Beispiele erwähnte er die „problematische Anrechnung von Einkommen und Vermögen“ sowie die Voraussetzung, dass man für Persönliche Assistenz über alle Kompetenzen verfügen muss. „Dies ist konventionswidrig“, so Frehe.

Angetan zeigte er sich von dieser Arbeitsgruppe von Bund, Bundesländern und Betroffenen: „Österreich hat die Nase damit vorne, wenn diese Arbeitsgruppe weiterarbeitet.“

Er verglich abschließend Deutschland und Österreich mit Schweden, wo es seit 1994 ein Assistenzgesetz gibt. „Daran soll man sich orientieren“, hält er unumwunden fest und verweist darauf, dass diese Leistung als Persönliches Budget auszugestalten ist. Auch die schwedische Regelung zeigt er im Detail (Anspruchsvoraussetzunge, Höhe, Stundensatz, usw.) auf und verweist darauf, dass dort die Leistung bedarfsgerecht, ohne Selbstbehalt und nach individueller Bedarfsfeststellung zuerkannt wird.

Sein abschließender „Reformvorschlag für Österreich“ lautete: In einem Bundesgesetz soll die Persönliche Assistenz bundeseinheitlich geregelt werden und aus Bundesmitteln finanziert werden.

Schulze: Selbstbestimmt Leben ist ein Prinzip der Konvention

Die Vorsitzende des Monitoringauschusses, Mag.a Marianne Schulze, sprach über die Inhalte der UN-Behindertenrechtskonvention. „Persönliche Assistenz ist für alle Menschen, die das brauchen“ zu finanzieren, führte sie aus und verwies auf die Stellungnahme des Monitoringauschusses zu diesem Thema.

Wichtig war ihr auch folgende „Botschaft“ allen Verantwortlichen mitzugeben: „Es gibt eine Verpflichtung!“

Weiters verwies sie auf andere – ebenfalls relevante Umsetzungspunkte der Konvention – wie beispielsweise das Persönliche Budget sowie die unterstützte Entscheidungsfindung. Sie erinnerte auch an das Verschlechterungsverbot im Artikel 4 Abs. 4 der Konvention. Wesentlich seien außerdem Überlegungen zur De-Institutionalisierung – also dem Abbau von Heimen.

Abschließend zeigte Schulze noch ein Foto von Sozialminister Rudolf Hundstorfer, der sichtlich Spaß an der Partizipation bei der Sitzung des Monitoringausschusses am 2. Oktober hatte. Bei dieser Sitzung kündigte er auch an, dass sich der Bund an der Finanzierung einer einheitlichen Regelung beteiligen massiv beteiligen werde.

Schuster: Konzept von Betroffenen

Der Leiter des Bundessozialamtes, Dr. Günther Schuster, ging danach auf die vom Bund finanziert „Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz“ (PAA) ein. Die „Stärke der PAA ist auch, dass hier ein Konzept von Betroffenen umgesetzt wurde“, so Schuster in seinem Vortrag.

Derzeit wird für über 400 Personen vom Bundessozialamt die PAA finanziert und in Summe etwa 5,5 Millionen Euro dafür aufgewendet. Es besteht auch die Wahlmöglichkeit, die PAA im Dienstgebermodell zu organisieren, ergänzt Schuster und verweist auf die gute Zusammenarbeit mit den Assistenz-Servicestellen die größtenteils aus der Selbstbestimmt-Leben-Bewegung stammen.

Der Satz des Tages stammt von der Moderatorin, die alle teilnehmenden Personen aufforderte: „Bitte in Bewegung kommen!“

Meinungsaustausch in Gruppen

In einem World-Cafe wurden zu einzelnen Fragen Inhalte erarbeitet (Beispiel: „Ist das österreichische Modell der Persönlichen Assistenz am Arbeitsplatz ein geeignetes Vorbild für die Persönliche Assistenz in anderen Lebensbereichen? Welche Aspekte sind förderlich? Welche Aspekte sind hinderlich?“)

Leider erlaubte es das enge Zeitkorsett nicht mehr, dass die Ergebnisse im Plenum präsentiert wurden. Es ist aber geplant, alle Ergebnisse im Protokoll aufzulisten.

Der Tag war überhaupt von sehr vielen wichtigen und anregenden Diskussionen – mit teilweise auch sehr unterschiedlichen Meinungen – geprägt und daher sicherlich ein wichtiger Schritt zu einer bundeseinheitlichen Regelung.

Wie geht es weiter?

Da dem Sozialministerium die Gruppe für die Arbeitsfähigkeit zu groß erscheint, wurde auf eine deutliche Verkleinerung gedrängt. An der nächsten Sitzung sollen nur mehr halb so viele Personen teilnehmen.

Am Ende des Arbeitstages skizzierte Dr. Hofer die weitere Vorgangsweise. Er kündigte an, dass die nächste Sitzung – „natürlich mit Betroffenen“ – im November 2012 stattfinden wird – evtl. noch eine Sitzung im Dezember. Auf jeden Fall soll es „bis Jahresende“ einen Zwischenbericht an den Bundesminister geben.

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