Arbeitslosigkeit von Menschen mit Behinderungen um fast 30 % gestiegen

Die Zahl der arbeitslosen behinderten Menschen ist im Vergleich zum Vorjahr um 26,3 % gestiegen (Juni 2014).

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Sind Menschen mit Behinderung einmal in die Arbeitslosigkeit gerutscht, dann sind sie in der Regel noch länger arbeitslos als nicht behinderte Menschen. Behinderte Frauen sind davon noch stärker betroffen als Männer.

AKNÖ-Präsident Markus Wieser: „Die Lockerung des Kündigungsschutzes soll zurück genommen werden. Die Wirtschaft nahm diese Erleichterung leider nicht an und stellt nach wie vor zu wenig Menschen mit Behinderung ein.“

Wieser unterstützt Behindertenanwalt Erwin Buchinger, der ebenfalls eine deutliche Erhöhung der Ausgleichszahlungen gefordert hatte. Für den AKNÖ-Präsidenten „kann die Ausgleichszahlung durchaus einen durchschnittlichen Grundlohn ausmachen“. Die derzeitige Höhe von 364 Euro sei jedenfalls wirkungslos.

Durch den Beitritt Österreichs zur Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung hat sich Österreich verpflichtet das gleiche Recht von Menschen mit Behinderung auf Arbeit anzuerkennen; dies beinhaltet das Recht auf die Möglichkeit, den Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen, die in einem offenen, integrativen und für Menschen mit Behinderung zugänglichen Arbeitsmarkt und Arbeitsumfeld frei gewählt oder angenommen wird.

Wie die Zahlen zeigen, ist Österreich von der Gewährung dieser Rechte weit entfernt: Fast vier Fünftel der ArbeitgeberInnen bevorzugen die Zahlung der Ausgleichstaxe gegenüber der Einstellung von Menschen mit Behinderungen.

„Behindert sein“ wird mit „krank sein“ gleichgesetzt, Assoziationen wie „lange Krankenstände und Ausfälle“, „längere Pausen“, „häufigere Arztbesuche“, „langsameres Arbeiten“ sind mit ArbeitnehmerInnen mit einer Behinderung verknüpft. Dabei handelt es sich leider schlicht um Vorurteile.

Zudem werden Förderungen für die Schaffung von barrierefreien Arbeitsplätzen sowie Lohnförderungen angeboten. Tatsächlich wurde die Geltung des Kündigungsschutzes vor drei Jahren von 6 Monate auf 4 Jahre Beschäftigungsdauer hinaufgesetzt.

In ihrem nationalen Aktionsplan „Behinderung 2012 bis 2020 hat sich die Regierung zum Ziel gesetzt, die Arbeitslosigkeit von Menschen mit Behinderungen zu verringern. Bis dato waren diese Maßnahmen offensichtlich nicht erfolgreich.

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