Arbeitsmarktsituation für Menschen mit Behinderungen spitzt sich zu – Ausgleichstaxfonds an kritischer Wegmarke

Die Lage am Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderungen ist alarmierend: Im Jänner 2026 stieg ihre Arbeitslosigkeit um 13,9 Prozent und damit 3,6-mal stärker als im Gesamtdurchschnitt. 17.130 Menschen mit Behinderungen waren arbeitslos gemeldet – über 2.000 mehr als im Vorjahr.

Roter Text: Witaf, schwarzer Text darunter: Seit 1865 im Dienste der Gehörlosen
Witaf

Besonders betroffen ist die junge Generation: Laut Statistik Austria gibt jede vierte Person mit Behinderung zwischen 15 und 24 Jahren an, weder in Ausbildung noch in Beschäftigung zu sein.

Auch gehörlose Menschen sind in besonderem Ausmaß mit strukturellen Hürden konfrontiert. In Österreich leben schätzungsweise 8.000 bis 10.000 gehörlose Menschen, die in Österreichische Gebärdensprache barrierefrei kommunizieren.

Die Zahlen beruhen auf Angaben des Österreichischer Gehörlosenbund (ÖGLB), der Mikrozensus-Erhebung der Statistik Austria sowie des BIZEPS – Zentrum für Selbstbestimmtes Leben. Fehlende barrierefreie Informationen, Kommunikationsbarrieren und strukturelle Benachteiligungen erschweren vielen von ihnen den Zugang zum Arbeitsmarkt erheblich.

Ausgleichstaxfonds vor strukturellen Herausforderungen

Der Ausgleichstaxfonds (ATF) steht als zentrales Finanzierungsinstrument der beruflichen Inklusion vor erheblichen Herausforderungen. Über ihn werden österreichweit mehr als 210 NEBA-Projekte sowie ergänzende Angebote des Sozialministeriumservice finanziert. Rund 2.800 Fachkräfte begleiten in diesem Rahmen jährlich etwa 110.000 Teilnehmer:innen auf ihrem Weg in Ausbildung und Arbeit.

Der wachsende Unterstützungsbedarf übersteigt jedoch zunehmend die verfügbaren Einnahmen des Fonds.

Ausgleichstaxfonds wirkt nachweislich

Gleichzeitig belegen aktuelle Zahlen die hohe Wirksamkeit der Maßnahmen: Im Zeitraum von 1. Jänner bis 31. August 2025 führten 86 Prozent der durch Arbeitsassistenz begleiteten Vermittlungen zu einer Beschäftigungsaufnahme am ersten Arbeitsmarkt. 85 Prozent der unterstützten Arbeitsverhältnisse konnten nachhaltig gesichert werden.

Diese Ergebnisse unterstreichen die Effektivität der eingesetzten Mittel sowie die professionelle Arbeit der beteiligten Fachkräfte.

Spezifische Unterstützung für gehörlose und schwerhörige Menschen

Ein zentrales Angebot für gehörlose und schwerhörige Menschen sind die NEBA Projekte des Vereins Witaf – Seit 1865 im Dienste der Gehörlosen.

Die Mitarbeiter:innen unterstützen bei allen Fragen rund um Arbeit und Ausbildung – von der Jobsuche über die Begleitung zu Terminen beim AMS bis hin zu Einschulung, Arbeitsplatzadaptierung und arbeitsrechtlicher Beratung (sh. www.witaf.at/beratung-arbeit). Dieses Angebot ist für viele gehörlose Menschen der entscheidende Schlüssel zu Ausbildung, Beschäftigung und beruflicher Stabilität.

UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet Österreich

Mit der Ratifikation der UN-Behindertenrechtskonvention hat sich Österreich völkerrechtlich verpflichtet, Menschen mit Behinderungen eine gleichberechtigte Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen und entsprechende Unterstützungsleistungen bereitzustellen.

Für gehörlose Menschen bedeutet dies insbesondere den Anspruch auf barrierefreie Kommunikation in Österreichischer Gebärdensprache, zugängliche Informationen, geeignete technische Hilfsmittel sowie individuell angepasste arbeitsmarktpolitische Maßnahmen.

Die durch den Ausgleichstaxfonds finanzierten Instrumente – darunter spezialisierte Arbeitsassistenz, Jobcoaching, technische Arbeitsassistenz und Beratung in Gebärdensprache – leisten hierzu einen wesentlichen Beitrag. Sie tragen dazu bei, strukturelle Kommunikationsbarrieren abzubauen und die völkerrechtlichen Verpflichtungen Österreichs in der Praxis wirksam umzusetzen.

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