Arbeitsplätze für behinderte Menschen: Bund ignoriert seine eigenen Gesetze!

Die jüngste Statistik bringt es an den Tag: noch immer hält sich der Bund nicht an seine eigenen Gesetze. Einige Beispiele gefällig?

Keinen einzigen (!) behinderten Arbeitnehmer eingestellt hat ausgerechnet der Bundespräsident, der – allerdings noch vor seiner Wahl – versprochen hat, ein Anwalt der behinderten Menschen zu sein.

Aber auch in einigen Ministerien glaubt man das Behinderteneinstellungsgesetz ignorieren zu können.

So erfüllt das Bundesministerium für Unterricht und Kunst, die in Österreich ohnehin sehr niedrige Quote, nur zu ganzen 15 % (!) und stellt damit knapp die Hälfte sämtlicher offenen Pflichtstellen. Aber auch das Innenministerium stellt nicht einmal ein Viertel der vorgeschriebenen behinderten ArbeitnehmerInnen ein. Im Gesundheits- und Wissenschaftsministerium bleibt mehr als jede zweite Stelle unbesetzt.

Daß es auch anders geht, beweisen einige Ministerien sowie das Bundeskanzleramt und der Rechnungshof, die ihre Einstellungspflicht zum Teil sehr deutlich überschritten haben.

Alles in allem hat der Bund mit Stichtag 1. Oktober 1994 2.847 offene Planstellen und bezahlt dafür weit mehr als 60 Millionen Schilling Ausgleichstaxe.

Wissen Sie, wie man so ein Verhalten nennt? Vorbildwirkung. Und die Ankündigung der letzten drei Sozialminister, etwas an der Situation ändern zu wollen? Sonntagsreden.

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