Was steht im Arbeitsübereinkommen zwischen Volkspartei Niederösterreich und FPÖ Niederösterreich 2023-2028?

Am 17. März 2023 wurde das 36-seitige Arbeitsübereinkommen „Niederösterreich weiterbringen“ präsentiert. BIZEPS hat für Sie das Programm gelesen. Hier ein Einblick.

NÖ-Arbeitübereinkommen von ÖVP und FPÖ 2023-2028
Land Niederösterreich

Nun ist es fix: In Niederösterreich werden ÖVP und FPÖ eine Koalition bilden. Dieser Umstand wird heftig in den Medien diskutiert. Erst langsam wird bekannt, auf welche Punkte sich die beiden Parteien geeinigt haben. 

Das Arbeitsübereinkommen „Niederösterreich weiterbringen“ für 2023 bis 2028 enthält 20 Kapitel zu verschiedenen Bereichen, wie zum Beispiel Arbeit, Finanzen, Sicherheit, Soziales usw. sowie eine Präambel und Regeln der Zusammenarbeit.

Es gibt eine Vielzahl von kritischen Äußerungen zu den Inhalten; insbesondere rund um klassische FPÖ Themen wie Asyl, Corona usw.

Zitate aus dem Arbeitsübereinkommen

Wie üblich bringen wir hier wieder einen Ausschnitt von Maßnahmen, die besonders Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige betreffen:

Kapitel Arbeit

Wir kämpfen engagiert gegen die Langzeitarbeitslosigkeit und legen einen Fokus auf die Inklusion von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsplatz. Wir sind davon überzeugt, dass Menschen mit Behinderungen über viele Kompetenzen, Talente und Potentiale verfügen, die für viele Betriebe eine Bereicherung darstellen.

Unser Ziel ist es daher, behinderte oder gesundheitlich beeinträchtigte Menschen entsprechend ihren individuellen Möglichkeiten beim Zugang zu Arbeit und Beschäftigung zu unterstützen. …

Der Bund ist aufgefordert, eine eigene sozialrechtliche Absicherung für behinderte Menschen bei Tätigkeit in Behindertenwerkstätten zu prüfen und gegebenenfalls sicherzustellen.

Kapitel Bildung

Für die Eltern von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf soll volle Wahlfreiheit geschaffen werden, ob die Kinder inklusiv in Regelschulen oder in Sonderschulen unterrichtet werden.

Niederösterreich wird grundsätzlich diesen Kindern ein 11. und 12. Schuljahr selbst anbieten und sich für eine Umsetzung eines diesbezüglichen Rechtsanspruchs auf Bundesebene stark machen.

Erhalt und Weiterentwicklung der Sonderpädagogik und der Sonderschulen

NÖ gewährt ein freiwilliges 11. und 12. Schuljahr für behinderte Kinder, informiert Familien hierüber zeitgerecht und fordert gleichzeitig eine entsprechende Umsetzung durch den Bund bei Weiterführung der Wahlfreiheit hinsichtlich der Betreuung.

Kapitel Soziales

Wir wollen daher die Barrierefreiheit ebenso weiter forcieren wie den bedarfsgerechten Ausbau von (Wohn-)Einrichtungen für eine gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Dazu wird auch eine wissenschaftliche Evaluierung in Auftrag gegeben werden. …

Weitere Unterstützung für Menschen mit Behinderungen in allen Lebenslagen z.B. durch weiteren Ausbau der Barrierefreiheit und Etablierung eines Hilfsmittelshops gemeinsam mit dem Bund.

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5 Kommentare

  • Diese Wahlfreiheit gabs immer, aber es gab und gibt kein bis kaum passende Angebote. Das ist einfach nur Augenauswischerei. Wir haben ein total veraltetes Schulsystem, das Kinder keine Option bietet, sondern nur Pflichten. Es gibt schlichtweg kein Geld und das bissl Geld wird primär von Schulen für Verwaltungsaufgaben missbraucht. Eltern mit Kindern mit Sonderpädagogischen Bedarf sind nicht relevant. Die sollen gefälligst Holzenten anmalen und für Licht ins Dunkel in die Kamera sabbern. Selbstbestimmung? Aber bitte, sowas ist nur den Gesunden vorbehalten.

  • „Für die Eltern von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf soll volle Wahlfreiheit geschaffen werden, ob die Kinder inklusiv in Regelschulen oder in Sonderschulen unterrichtet werden.“ – Diese Wahlfreiheit gibt es ja schon, die braucht nicht geschaffen zu werden. Zu schaffen ist ein INKLUSIVES Schulsystem – auch in NÖ!
    Das bedeutet, dass das Elternwahlrecht und die Sonderschulen abgeschafft werden müssen. Jede/r hat das Recht auf gemeinsamen Unterricht und darf somit nicht ausgeschlossen werden. Die Sonderschule ist ein Ort des Ausschusses, der Exklusion, das kann man drehen und wenden wie man will, es bleibt ein Ausschluss. Da sich Österreich FREIWILLIG verpflichtet hat ein inklusives Schulsystem zu schaffern, muss das auch für NÖ gelten.

  • Interessant wird sein, ob es dabei bleibt, dass in NÖ die Eltern von volljährigen Menschen mit Behinderung einen monatlichen Beitrag dafür zahlen müssen, dass diese in einer Behindertenwerkstätte beschäftigt sind oder in einer betreuten WG wohnen, währenddessen dies in anderen Bundesländern nicht der Fall ist bzw. auch Eltern von erwachsenen Kindern ohne Behinderung nichts bezahlen müssen wenn diese NÖ Sozialhilfe beziehen.
    Bitte beobachten Sie dies weiter!

  • ….mit betonung auf erhalt der sonderschulen…niederösterreich war schon vorher ein schwieriges pflaster für inklusion, ich habe große sorge, dass das eher noch schlimmer wird.

    • Natürlich, eine konservative ÖVP und eine rechts-rechts-konservative FPÖ, die ja lieber Menschen mit Behinderungen eher in Institutionen sehen, anstatt auf freier Wildbahn.