UNO-Flagge mit angedeutetem Gesetzestext

Arbeitsübersetzung der UN Konvention

Am 13. Dezember 2006 haben die Vereinten Nationen die UN-Menschenrechtskonvention für die Rechte behinderter Menschen verabschiedet.

Eine offizielle Arbeitsübersetzung des Übereinkommens über die Rechte behinderter Menschen der Vereinten Nationen hat nun das deutsche Bundesministerium für Arbeit und Soziales auf seiner Internetseite eingestellt. (Link zur Arbeitsübersetzung der UN-Konvention)

Am 13. Dezember 2006 haben die Vereinten Nationen die UN-Menschenrechtskonvention für die Rechte behinderter Menschen verabschiedet. Doch bisher war eine offizielle deutsche Übersetzung noch Mangelware. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat nun die derzeit gültige Arbeitsübersetzung ins Internet eingestellt.

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