Arbeitsunfähigkeit unter 25 Jahren: Lang kritisierte Einstufungspraxis wird beendet

Die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit bei jungen Menschen mit Behinderungen soll erst ab dem Alter von 25 Jahren möglich sein.

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Damit kommen die Bundesminister Johannes Rauch und Martin Kocher in Zusammenarbeit mit dem Österreichischen Behindertenrat und führenden Organisationen im Bereich Menschen mit Behinderungen einer langjährigen Forderung nach.

Bislang wurde diese Einstufung schon vor dem erreichten 25. Lebensjahr vorgenommen. Zu jung, mahnten die Vertreter:innen der Behindertenorganisationen und forderten eine Abänderung dieser für Menschen mit Behinderungen benachteiligenden Praxis ein.

Unter anderen auch der Präsident des ÖZIV Bundesverbandes Rudolf Kravanja: „Die Praxis zeigt, dass die Einstufung zur Arbeitsfähigkeit für Menschen mit Behinderungen zu früh getroffen wird. Das beobachten wir vor allem bei unseren Klient:innen, die an das Coaching und Beratungsprogramm im ÖZIV andocken oder bei jungen Erwachsenen, die von unserer Arbeitsassistenz in Niederösterreich betreut werden.“

Ist die Arbeitsunfähigkeit einmal festgestellt, wird man sie nicht mehr los. Das heißt, dass man kaum Chancen auf Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt hat, keine Leistungen vom AMS erhält und vom Pensionsversicherungssystem ausgeschlossen ist. „Aufgrund der negativen Erfahrungen unserer Klient:innen fordern wir die Abschaffung dieser Einstufungspraxis schon seit langem“, so Rudolf Kravanja.

„Stattdessen sollen nun alle jungen Menschen mit Behinderungen bis zu ihrem 25. Lebensjahr eine Betreuung durch das AMS und somit einen gleichberechtigten Zugang zu dessen Angeboten sowie Unterstützungsleistungen des Sozialministerium erhalten. Bis dato werden junge Menschen nach Feststellung der Arbeitsunfähigkeit nicht mehr durch das AMS betreut.

Sie haben keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld und haben nur mehr die Möglichkeit Hilfeleistungen nach dem Landesbehindertengesetz zu beanspruchen. Sind junge Erwachsene erst einmal dort platziert, ist es für sie sehr schwer in den ersten Arbeitsmarkt überzuwechseln und eine Beschäftigung zu bekommen.

Bekanntgegeben wurde die Gesetzesnovellierung, die nach der Begutachtung, ab 2024 gelten sollen, im Pressefoyer nach dem Ministerrat. Bundesminister Rauch betonte den Wunsch von Menschen mit Behinderungen ein selbstständiges Leben führen zu können: „Eine Behinderung darf Menschen nicht ausschließen“. Nur wenn Talente und Fähigkeiten in den Vordergrund rücken, wird sich Inklusion verwirklichen lassen.

ÖZIV Präsident und Vizepräsident im Österreichischen Behindertenrates Rudolf Kravanja zeigt sich sehr erfreut über das Ergebnis: „Das ist endlich ein Durchbruch, für den sehr lange gekämpft wurde.

Als weiteren Schritt fordert er: „Wichtig ist nun, dass das AMS entsprechende Angebote zur Verfügung stellt, um Menschen mit Behinderungen bestmöglich auf den Arbeitsmarkt vorzubereiten. Gleichzeitig müssen aber auch die Angebote des Sozialministeriumservice sowie der Länder gut und unterstützend auf die neue Situation eingestellt werden. Nur wenn alle im Sinne der jungen Menschen mit Behinderungen zusammenwirken, wird ein echter Mehrwert aus der neuen Gesetzeslage entstehen.“

Mit der angekündigten Novelle des Arbeitslosenversicherung- und des Arbeitsmarktservicegesetzes wird eine viel diskutierte Diskriminierung abgestellt und eine langjährige Forderung von Behindertenorganisationen, Betroffenen und ihren Angehörigen umgesetzt.

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