ARBÖ: Behinderten-Parkplätze für Menschen mit Behinderung freihalten!

Jedes Jahr dasselbe Bild zur Vorweihnachtszeit: Hoffnungslos überlastete Parkplätze und viele einkaufswütige Christkindln und Weihnachtsmänner.

Broschüre für behinderte Fahrer
ARBÖ

Schade, denn die Vorweihnachtszeit könnte friedlicher auf den Straßen und in den Parkdecks der Einkaufzentren ablaufen. Die Realität sieht anders aus: Keine Scheu vor Familienparkplätzen, selbst Motorradparkplätze werden quer zugeparkt.

Auch wenn es dabei nur um Minuten der Belegung geht: Behindertenparkplätze sind für Menschen ohne Behinderung tabu, so der ARBÖ. Auch Park- und Halteverbote sowie Ladezonen sind freizuhalten, denn wer dort parkt wird gnadenlos abgeschleppt.

Dennoch stellen Behindertenparkplätze für Menschen ohne Körperbehinderung eine große Verlockung dar. „Leider“, so der ARBÖ-Behindertenberater Roland Hirtl, „wird dabei vergessen, dass diese für Menschen mit Körperbehinderung reserviert sind. Rollstuhlfahrer brauchen zum Aus- und Einsteigen extrabreite Parkplätze, normal breite Parkplätze können von ihnen nicht benützt werden.“

Der Appell des ARBÖ kurz vor dem dritten Einkaufssamstag: Auch wenn es noch so verlockend und bequem ist: Nur Fahrzeuglenkerinnen und -lenker, die einen offiziellen Behindertenausweis besitzen, dürfen dort parken. Aber Achtung, denn Behindertenausweis ist nicht gleich Behindertenausweis.

„Nur wer einen Ausweis nach § 29 b der Straßenverkehrsordnung besitzt und ihn gut sichtbar ins Fahrzeug legt, darf parken“, so der ARBÖ-Experte. Sonstige Behindertenausweise, wie sie manche Städte oder Gemeinden ausstellen, kommen dafür nicht in Frage.

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