ARBÖ: Eiskalter Anschlag auf Autofahrer mit Körperbehinderung

Regierung soll Streichung der NoVA-Ausnahme für Autokäufer mit Körperbehinderung zurücknehmen

Fahrer mit Parkausweis § 29 b StVO
ARBÖ

Das Sparpaket der Regierung halst nicht nur den Autofahrerinnen und Autofahrern die Hauptlast der Budgetsanierung auf, sondern bedeutet auch einen eiskalten Anschlag auf Menschen mit Körperbehinderung und ihre Familien.

„Auch Autokäufer mit Körperbehinderung sollen künftig Normverbrauchsabgabe zahlen müssen, von der sie bisher ausgenommen waren“, protestiert ARBÖ-Behindertenberater Roland Hirtl und fordert die Regierung auf, die Streichung der NoVA-Ausnahmen zurückzunehmen.

„Menschen mit Körperbehinderung können beim besten Willen nicht einfach auf Öffis umsteigen oder weniger fahren. Sie sind in wichtigen Lebensbereichen auf das Auto angewiesen. Für sie ist das Auto die Brücke zum selbstbestimmten Leben“, so der ARBÖ-Behindertenberater. Zudem brauchen sie oft teure Umbauten am Fahrzeug, für die sie künftig ebenfalls noch NoVA berappen sollen.

Zur Information

Menschen mit Behinderung waren bisher beim Kauf eines Neufahrzeuges von der NoVA befreit und zwar bis zu einem Nettokaufpreis von 20.000 Euro. Ebenfalls keine NoVA bezahlen müssen sie für die Um- und Aufbauarbeiten ihrer Pkws auf behindertengerechte Fahrzeuge. Diese Arbeiten gehen ohnehin extrem ins Geld. Für beides sollen Autokäufer mit Körperbehinderung nun NoVA blechen.

„Damit kommt es unweigerlich zu krassen Härtefällen. Dass der spezielle Absetzbetrag für Menschen mit Behinderung im Gegenzug etwas erhöht wird, ist kein adäquater Ausgleich und vor allem nicht für jene, die keiner beruflichen Beschäftigung nachgehen können“, so Hirtl.

Was die Verteuerung des NoVA-Malus für Autos mit einem CO2-Ausstoß von über 180 Gramm pro Kilometer anlangt, macht sich der ARBÖ für eine Übergangslösung bis Mitte 2011 stark.

„Auch für Autokäufer muss es Rechtssicherheit und den Vertrauensgrundsatz geben. Wer sich im Vertrauen auf die geltenden Steuervorschriften zu einem bestimmten Preis ein neues Auto gekauft hat und es erst im nächsten Jahr ausgeliefert bekommt, soll nicht draufzahlen müssen“, bekräftigt der Leiter der ARBÖ-Rechtsabteilung Mag. Gerald Kumnig.

Auch hier kann es zu Härtefällen kommen, speziell wenn Familien für einen größeren Van gespart haben oder Sportsvereine für einen Kleinbus bzw. Pensionisten für ein Wohnmobil.

Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich
Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich