ARBÖ: Heuer erstmals kostenloser Ersatz von Gratisvignette möglich

Erweitertes Service für Pkw-Zulassungsbesitzer mit Körperbehinderung

Fahrer mit Parkausweis § 29 b StVO
ARBÖ

„Ab heuer ist es erstmals möglich, dass körperbehinderte Pkw-Zulassungsbesitzer ihre Gratisvignette kostenlos ersetzt erhalten, wenn sie etwa das Auto unter dem Jahr wechseln“, teilt der ARBÖ-Behindertenberater, Roland Hirtl, mit. Die Ära der mintgrünen Vignette geht am 31. Jänner 2006 unwiderruflich zu Ende. Man muss sich rechtzeitig die goldgelbe Jahresvignette beschaffen und aufkleben.

Für Menschen mit Körperbehinderung ist Autofahren kein Luxus, sondern in vielen Fällen die einzige Möglichkeit, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. ARBÖ-Behindertenberater, Roland Hirtl: „Bereits seit dem Jahr 1996 können körperbehinderte Kraftfahrerinnen und Kraftfahrern eine Gratisvignette erhalten. Oder die Kosten für bereits gekaufte Mautvignette rückerstattet bekommen.“

„Ganz wichtig zur Erlangung einer Gratisvignette ist der Besitz eines Behindertenpasses“, betont der ARBÖ-Behindertenberater. „Der Behindertenausweis nach § 29b allein genügt dafür nicht. Für den Erhalt einer kostenlosen Ersatzvignette ist es wichtig, den Vignettenabschnitt aufzubewahren.“

Insgesamt müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein, um eine die Gratisvignette zu erhalten:

  • Besitz eines Behindertenpasses, aus dem hervorgeht, dass eine dauernde starke Gehbehinderung oder die Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel besteht (etwa infolge Blindheit oder dauernder Gesundheitsschädigung). Dieser muss beim Bundessozialamt (Landesstelle) beantragt werden.
  • Der Antrag auf eine Gratisvignette wird beim zuständigen Bundessozialamt (Landesstelle) gestellt, dort wo die Antragsteller ihren Hauptwohnsitz haben.
  • Das Fahrzeug muss auf den Autobesitzer mit Körperbehinderung zugelassen sein und darf das höchstzulässige Gesamtgewicht von 3,5 t nicht überschreiten.

Zwei Möglichkeiten gibt es: Entweder die Gratisvignette direkt bei der ASFINAG Maut Service GmbH, Kundendienst, Alpenstraße 94, 5020 Salzburg, anfordern oder – weil es jetzt wahrscheinlich schon zu spät dafür ist – sie bei einer der Vignettenverkaufsstellen kaufen und sich den Kaufpreis von der ASFINAG rückerstatten lassen. Alle Vignetten-Arten sind erhältlich in den 100 ARBÖ-Dienststellen (also in allen 94 Prüfstellen, in allen vier Fahrsicherheitszentren in Wien-Aspern, Salzburg-Strasswalchen, Steiermark-Ludersdorf sowie Kärnten-Arnoldstein, in der ARBÖ-Tankstelle in Villach und im Generalsekretariat in 1150 Wien, Mariahilfer Straße 180).

Voraussetzungen für die Anforderung einer Gratis-Ersatzvignette: Die abgekratzte Vignette samt Vignettenabschnitt an die ASFINAG Maut Service GmbH, Kundendienst, Alpenstraße 94, 5020 Salzburg, übermitteln.

Voraussetzungen für die Kostenrückerstattung sind:

  • Kopie des Eintragungsvermerkes im Behindertenpass
  • Kopie des Zulassungsscheines des Inhabers / der Inhaberin des Behindertenpasses
  • Originalbestätigung des Bundessozialamtes, dass die rechtzeitige Übersendung der Jahresvignette nicht mehr erfolgen konnte
  • unterer Vignettenabschnitt (Allonge)

ARBÖ-Behindertenberater steht mit Rat und Tat zur Seite

ARBÖ-Behindertenberater, Roland Hirtl, ist telefonisch unter 01/891 21 / 218 oder 0699 / 189 12 218 erreichbar, persönlich jeden Donnerstag zwischen 13 bis 17 Uhr beim ARBÖ, Mariahilfer Straße 180, 1150 Wien.

Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich
Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich