ARBÖ: Neue Zuständigkeit für den Behinderten-Ausweis

ARBÖ-Behindertenberater Roland Hirtl informiert

Behindertenparkplatz
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„In Wien ist ab sofort die Magistratsabteilung 15 (Gesundheitswesen) für die Ausstellung des ‚Behinderten-Ausweises gemäß Paragraf 29b der Straßenverkehrsordung‘ zuständig“, informiert ARBÖ-Behindertenberater Roland Hirtl. Zu finden ist die MA 15 in 1010 Wien, Schottenring 24, 2. Stock, Tel.: 53 114-0. Dort muss ein Antrag gestellt werden und danach wird man zu einer ärztlichen Untersuchung eingeladen. Das dauert zwischen zwei bis drei Monate.

Der ARBÖ-Behindertenberater Roland Hirtl ist das Herz und der Motor der ARBÖ-Behindertenberatung. Er war jahrelang selbst Pannenfahrer des ARBÖ-Wien und verfügt über besonderes Verständnis für Körperbehinderte, da er nach einem Verkehrsunfall im Jahre 1986 selbst auf den Rollstuhl angewiesen ist. Die ARBÖ-Behindertenberatung gibt es seit 1988. Hier erhält man Informationen rund um den Führerschein, verschiedene Ausweise oder über behindertengerecht adaptierte Fahrzeuge.

Roland Hirtl steht jeden Donnerstag persönlich zwischen 13 bis 17 Uhr zur Verfügung (Adresse: ARBÖ, Mariahilfer Straße 180, 1150 Wien), telefonisch erreichbar ist er unter (01) 891 21 / 218 oder – jederzeit – via Handy, Nummer: 0699 / 189 12 218.

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