ARBÖ: Schikane Führerscheinverlängerung bei Augenfehler

Dagmar R. leidet an einem nicht behebbaren Augenfehler.

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Aus diesem Grund muss sie sich alle fünf Jahre fristgerecht einer amtsärztlichen Untersuchung unterziehen, damit ihr Führerschein erneut verlängert wird. Eine Prozedur, die viel Geld, Zeit und Nerven kostet, so der ARBÖ.

Das Abenteuer Führerschein begann für Dagmar R. im November 1994, berichtet ARBÖ-Behindertenberater Roland Hirtl. Ausgerüstet mit dem Antrag auf Verlängerung der Lenkberechtigung, einer Bundesstempelmarke zu damals noch ATS 120,- (EUR 8,72) und einem augenärztlichen Befund (der sie rund ATS 800,- / EUR 58,14 gekostet hat) wurde sie beim Verkehrsamt vorstellig. Rund ein Monat später erhielt sie eine Ladung zur amtsärztlichen Untersuchung – gemeinsam mit dem Zahlschein über ATS 650,- / EUR 47,24 und dem Hinweis, die Ladung mit einem amtlichen Lichtbildausweis und den Einzahlungsbeleg zur Untersuchung mitzubringen. „Ohne Einzahlungsbeweis gäbe es keine amtsärztliche Untersuchung! Nach Freigabe durch den Amtsarzt konnte sie neun Tage später den neuverlängerten Führerschein abholen“, so Hirtl.

Doch Dagmar R. hatte Glück, der Amtsarzt gab das OK. Kostenaufwand für den neuen Führerschein: drei Mal ATS 180,- / EUR 13,08 und ein Mal ATS 50,- / EUR 3,63 in Bundesstempelmarken. Summa summarum kostet sie die Verlängerung jedes Mal ATS 2.160,- / EUR 156,97. Hinzu kommen da noch die Kosten für zwei neue Passfotos.

„Doch es sind nicht nur die Kosten allein: Die Befristung der Lenkberechtigung wird immer nur vom Zeitpunkt der amtsärztlichen Untersuchung ausgehend für fünf Jahre erteilt und nicht vom erstmaligen Ausstellungsdatum aus. „Dadurch gehen somit immer ein paar Monate der Gültigkeit verloren“, kritisiert der ARBÖ-Behindertenberater.

Der Status Quo bei der Führerscheinverlängerung
Laut Verkehrsamt erhält jeder Besitzer einer befristeten Lenkberechtigung drei Monate vor Ablauf der Frist ein Schreiben, das an die Fallfrist erinnert. Wird eine Fristverlängerung gewünscht, muss bei der Behörde ein Führerscheinantrag eingebracht werden. Dieser kann u.a. über das Internet heruntergeladen werden: www.help.gv.at, „Führerschein“, „Duplikat“.

Nach Einbringen des Antrages wird zur Untersuchung beim Amtsarzt eingeladen. Diese kostet EUR 47,20. Zur Untersuchung selbst muss ein Attest des Facharztes mitgebracht werden (Kostenpunkt rund EUR 58,-). Sollte der Amtsarzt keine Freigabe erteilen, gibt es die Möglichkeit einen Antrag auf Refundierung der Kosten zu stellen, der ebenfalls beim Verkehrsamt eingebracht werden muss, so der ARBÖ-Behindertenberater.

Für den neuen Führerschein fallen dann noch folgende Kosten an: EUR 45,- und zwei aktuelle Passfotos.

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