ARBÖ: Strafmandat trotz EU-Parkausweis

In Spanien ausgestellt - in Vösendorf nicht gültig?

Logo eines Rollstuhles
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Familie Kastner wohnte in Spanien. Die 7-jährige Tochter Kerstin ist gehbehindert und braucht einen Rollstuhl. Da Rollstuhlfahrer einen möglichst breiten Parkplatz brauchen, um gut ins Auto und wieder herauszukommen, beantragte Familie Kasten damals vor Ort in Spanien einen EU-Parkausweis für Behinderte.

Zurück in Österreich gab es jedoch eine böse Überraschung: Am Parkplatz eines großen Shopping-Centers in Vösendorf parkte Familie Kastner ihr Fahrzeug auf einem Behindertenparkplatz, um Einkaufen zu gehen. Der europaweit gültige Ausweis wurde ordnungsgemäß gut sichtbar auf das Armaturenbrett gelegt. Als die Familie retour kam, fanden sie ein Strafmandat an der Windschutzscheibe, ausgestellt wegen unerlaubten Parkens. Familie Kastner wandte sich verwundert an die örtliche Polizei in Vösendorf – doch dort hieß es: „Dieser Ausweis gilt hier nicht. Er ist auf spanisch!“

Familie Kastner rief sofort Roland Hirtl zu Hilfe. Der erfahrene ARBÖ-Behindertenberater klärte rasch die rechtliche Situation und die ungerechtfertigte Strafe wurde erlassen. „Es ist unverständlich, dass willkürlich Strafmandate ausstellt werden, ohne über rechtliche Hintergründe Bescheid zu wissen. Löblich ist allerdings, dass die Behörden vor Ort rasch reagiert haben. Nach einer Entschuldigung ist die Sache jetzt endgültig vom Tisch“, freut sich Hirtl für Familie Kastner.

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