Arm, aber reinlich

ÖAR: ÖBB - Qualität findet ohne Menschen mit Behinderungen statt

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Gleich zwei öffentliche Termine des ÖBB-Personenverkehr haben heute wieder einmal mehr bewiesen, dass Bahnfahren in Österreich offensichtlich nicht für Menschen mit Behinderungen gedacht ist.

Bei einer Pressekonferenz am späten Vormittag wurde eine Gallup-Umfrage zum Thema „Kundenzufriedenheit“ präsentiert, nach der Fahrgäste die Leistungen der Bahn mit „Gut“ beurteilt hatten.

Ausgeklammert waren jedoch alle Fragen, die ein Indiz für die Kundenzufriedenheit von behinderten oder mobilitätsbeeinträchtigen Fahrgästen gegeben hätten, ebenso wie Fragen über die Zufriedenheit mit dem neuen Nahverkehrszug „Talent“, der ja, wie bereits berichtet, in Salzburg seit mehr als drei Monaten eingesetzt wird und dessen Fehleranfälligkeit mindestens ebenso legendär ist wie seine mangelnde Barrierefreiheit für behinderte Menschen.

Auf die Frage, warum bei 130 Einzelfragen solche zur Barrierefreiheit keinen Platz gehabt hätten, meinte der Vorstandsdirektor der ÖBB Personenverkehr, Dr. Stefan Wehinger, sinngemäss, „man könne sich ja nicht um alles kümmern“, versprach jedoch gleichzeitig die Einrichtung einer Stabsstelle „Barrierefreiheit“ in naher Zukunft.

Die Zeitungsmeldung der Salzburger Nachrichten , wonach es beim „Talent“ in seinen ersten drei Betriebsmonaten 441 Störmeldungen gegeben hätte – ein Vertreter des BMVIT korrigierte auf „nur“ 80 nennenswerte Zwischenfälle, bezeichnete er als „Unsinn von A bis Z“, es habe nur 2 nennenswerte Störfälle gegeben.

Ebenfalls am Vormittag luden die ÖBB und das BMVIT zu einem Rampen-Neigungstest auf den Wiener Westbahnhof. Eduard Riha, Generalsekretär der ÖAR, und seit Jahren mit dem Thema „Zugänglichkeit“ befasst: „Was bei diesem Termin offensichtlich wurde, ist schon hinlänglich bekannt: Rampen über 10 % Neigung sind gefährlich. Diese Dinge kann man nachlesen, schließlich prüfen Ministerium und ÖBB ja auch nicht mit eigenen Versuchsreihen, ob ein Rad auch tatsächlich rollt.

Auch die Vorstellung in einigen Köpfen, man könne mit Hilfe von Bahnpersonal steilere Rampen sicher bewältigen, zeigen, dass einige Entscheidungsträger komplexere Zusammenhänge immer noch nicht verstanden haben. Wer Bahnpersonal das Rückhalten eines Elektrorollstuhls (150 bis 300 kg!) auf 17 % und mehr Steigung zumuten will und das bei jeder Witterung und unter gleichzeitigem Festhalten des Rollstuhlbenutzers (weil dieser sonst aus seinem Sitz rutscht oder fällt) handelt grob fahrlässig!“

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