Artikel 19 der UN-Konvention umsetzen

In einer Eingabe für den Fachausschuss zur UN-Behindertenrechtskonvention hat die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. (ISL) die schleppende Umsetzung des Artikels 19 "Selbstbestimmt Leben und Einbeziehung in die Gemeinschaft" kritisiert.

Sigrid Arnade
ISL

„Wir sind nicht nur besorgt über die Tatsache, dass dem selbstbestimmten Leben in der Gemeinschaft so wenig Rechnung getragen wird“, so ISL-Geschäftsführerin Dr. Sigrid Arnade in ihrer Stellungnahme, „wir sind auch sehr irritiert darüber, dass mit dem geplanten Bundesteilhabegesetz (BTHG) die Situation für Menschen mit Behinderungen noch verschlimmert werden könnte. So soll dort voraussichtlich nicht das Recht auf persönliche Assistenz verankert werden!“

Menschenrechte sollten offensichtlich nur verwirklicht werden, wenn sie nichts kosten, führt die ISL in ihrer Stellungnahme weiter aus. Man könne durchaus den Eindruck gewinnen, dass sich die Bundesrepublik auf internationaler Bühne als großer Bewahrer der Menschenrechte aufspiele, aber zu Hause immer andere Themen als wichtiger erachte. Die Bundesregierung sei offensichtlich noch weit entfernt davon, die Vorschriften der UN-Konvention als geltendes Recht einzuhalten.

Vielmehr würden sie oft nur als Empfehlungen betrachtet. Am 19. April 2016 wird sich der UN-Fachausschuss in seiner 15. Sitzung einen ganzen Tag lang mit dem Inhalt und der Bedeutung des Artikel 19 befassen und hatte dazu um Eingaben gebeten (siehe auch Nachricht von ENIL mit Hinweis auf Live-Übertragung). Die Ergebnisse der Diskussion dienen der Vorbereitung eines weiteren „General Comments“ (Allgemeine Bemerkungen) zur Konvention.

Bislang sind solche Auslegungshilfen zu den Artikeln 12 („Gleiche Anerkennung vor dem Recht“) und Artikel 9 („Barrierefreiheit“) veröffentlicht worden, weitere zum Artikel 6 („Frauen mit Behinderungen“) und Artikel 24 („Bildung“) sind in Arbeit.

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