Assistenzhunde müssen bundesweit im Taxi mitgenommen werden

Immer wieder gab es für blinde Menschen Probleme, weil ihnen die Mitnahme von Assistenzhunden in Taxis verboten wurde.

Symbolfoto Taxi
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Schon in der Bürgeranwalt-Sendung vom 22. Oktober 2016 im ORF gab es einen ausführlichen Beitrag zu diesem Thema. „Dass Taxifahrer blinde Fahrgäste mit Blindenführhunden mitnehmen, ist nicht selbstverständlich. Die Regelungen in den neun Bundesländern sind sehr unterschiedlich und reichen von der verpflichtenden Mitnahme zum generellen Verbot“, informierte der ORF.

Als Ziel der Diskussion im ORF wurde damals formuliert, dass es eine bundesweite Regelung geben soll – und nicht wie bisher eine von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche. 

In der Sendung Bürgeranwalt vom 3. Juni 2017 („Nachgefragt: Taxifahren für Blindenführhund verboten“) wurde erkundet, ob eine im Herbst 2016 angekündigte österreichweite Regelung nun wirklich gekommen ist.

Was gilt seit 1. Jänner 2017?

Über eine erfreuliche Änderung im Bundesgesetz über die nichtlinienmäßige gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen (Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996 – GelverkG) konnte der ORF berichteten.

Seit 1. Jänner 2017 gilt nun der neue § 13 Abs 3a der besagt: Es „besteht für Hunde Beförderungspflicht, wenn die zu befördernde Person auf die Begleitung eines Assistenzhundes gemäß § 39a Bundesbehindertengesetz angewiesen ist. Für diese Tiere besteht keine Maulkorb- und Leinenpflicht.

Dies ist die Konsequenz einer beschlossenen Novelle, die so begründet wurde: „Um der Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen, die die Unterstützung eines Assistenzhundes benötigen, entgegenzuwirken, bedarf es einer bundeseinheitlich festgelegten Regelung, dass Assistenzhunde verpflichtend in Fahrzeugen, die im Rahmen der Gelegenheitsverkehre eingesetzt werden, mitzunehmen sind. Damit wird den Bestimmungen des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes entsprochen.

Das Taxigewerbe muss Blindenführhunde mitnehmen

Die Frage von Moderator Peter Resetarits, „Gibt es nun in ganz Österreich so eine Beförderungspflicht für Assistenzhunde?“, konnte daher Volksanwalt Peter Fichtenbauer simple und einfach mit „ja“ beantworten und er führte aus: „Das Taxigewerbe muss Blindenführhunde mitnehmen.“

Peter Resetarits moderiert ORF-Bürgeranwalt
ORF
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Ein Kommentar

  • Sehr geehrter Herr Martin Ladstätter !

    Das Gesetz mit der Mitnahme von Assistenzhunden im Taxi ist zwar gut und schön, dennoch sieht die Wirklichkeit leider ganz anders aus. Wenn sie am Wiener Bahnhof zu einem Taxi mit einem Assistenzhund gehen werden sie von den Taxifahrern nicht mitgenommen. Probieren sie es selbst einmal aus aber ohne Begleitung von Medien und Fernsehen und sie werden sehen, was wirklich los ist. Schauen sie sich doch einmal die ganzen Taxifahrer in Wien an und überlegen was ich meine! Sie finden fast keine Österreichischen Taxifahrer mehr .