Assistenzgenossenschaft Bremen

die etwas andere Art, Assistenz für Menschen mit Beeinträchtigungen zu organisieren

Vorab zur Begriffserklärung:

Wir verwenden durchgängig den Begriff „Assistenz“, bzw. „persönliche Assistenz“ und demzufolge „AssistenznehmerIn“ für die, die sie erhalten und „AssistentIn“ für die, die sie erbringen.

Die sonst in diesem Zusammenhang verwendeten Begrifflichkeiten wie „Pflege“, „Hilfe“, „Betreuung“ und entsprechend „Helfer“, „Betreuer“ oder „Betreuter“ bringen AssistentnehmerInnen schon sprachlich in die Rolle von AlmosenempfängerInnen, die dankbar zu sein haben, wohingegen die Assistentinnen einen Touch von selbstlosen Samaritern erhalten. Die Verwendung dieser Begrifflichkeiten macht schon rein sprachlich die AsistenznehmerInnen zu Objekten der Hilfe, wohingegen sie im anderen Fall zu den die Assistenz bestimmenden Subjekten werden.

Angebots- versus Nachfrageorientierung:

Bei diesen Kompetenzen

handelt es sich um

  • Finanz-,
  • Organisations-,
  • Personal-,
  • und Anleitungskompetenz.

Sie zu besitzen bedeutet im einzelnen: selbst über die finanziellen Mittel verfügen zu können, mit denen die Assistenz bezahlt wird, um so Art, Umfang und Ablauf der Assistenz bestimmen zu können. Des weiteren muß jeder selbst darüber entscheiden können, wann, wie, wo und von wem die Assistenz erbracht wird.

Dies wiederum bedeutet, daß die AssistenznehmerInnen selbst Personalentscheidungen treffen können. Die eingestellten AssistentInnen sollten von den AssistenznehmerInnen selbst angeleitet werden, denn sie selbst wissen ja am besten, was sie benötigen und wie sie es benötigen.

Zum Wahrnehmen aller dieser Kompetenzen bedarf es beim Einzelnen allerdings einiger Fähigkeiten (z. B. klar artikulieren zu können, was man/frau möchte), die nicht bei jederman und jederfrau vorausgesetzt werden können. So verhindern z. B. lange Heimaufenthalte oder das Leben in überbehüteten Familienstrukturen, daß sich diese Fähigkeiten entwickeln können, bzw. führen dazu, daß bereits vorhandene Fähigkeiten wieder verloren gehen.

  • Es gibt für AssistenznehmerInnen die Möglichkeit, sich in einer AssistenznehmerInnengruppe zu organisieren und sich dort über ihre Erfahrungen mit persönlicher Assistenz auszutauschen. Vorgesehen ist auch eine Assistenzbegleitung für AssistenznehmerInnen, die neu mit Assistenz beginnen. Diese Begleitung erfolgt durch jemanden in einer vergleichbaren Situation, der bereits länger mit Assistenz lebt, nach den inzwischen bekannten Grundsätzen des Peer-Counselling bzw. Peer-Support.
  • Die organisatorischen Aufgaben innerhalb der Assistenzgenossenschaft werden mittlerweile von drei Mitarbeiterinnen wahrgenommen, die auch an der Gründung der Assistenzgenossenschaft beteiligt waren. Über die genannten Aufgaben hinaus obliegt ihnen auch die „Pflege“ des Genossenschaftslebens, wie das Erstellen eines Rundbriefes und das regelmäßige Einberufen eines Genossenschaftsplenums, das wie die Rundbriefe dazu dienen soll, die Genossinnen in den Prozeß der Weiterentwicklung der Assistenzgenossenschaft miteinzubeziehen und das Genossenschaftsleben transparenter zu machen.

Dennoch ist es uns wichtig,

daß wir eben nicht nur irgendein weiterer Anbieter von ambulanten Assistenzleistungen für behinderte Menschen sind, sondern Teil der Behinderten- und Selbstbestimmt-Leben-Bewegung, aus der wir hervorgegangen sind.

Eine unserer schwierigsten Aufgaben

wird deshalb sein, darauf zu achten, daß wir über den „Mühen der Ebene“ nicht den Anspruch vergessen, mit dem wir aufgetreten sind, nämlich Assistenz zu organisieren nach den Wünschen unserer AssistenznehmerInnen und nicht als Selbstzweck für die Organisation.

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