Im Parlamentarischen Justizausschuss wird im Rahmen des geplanten Strafrechtsänderungsgesetzes 2015 über die Straffreiheit von assistiertem Suizid durch "Diversion" nachgedacht. Bis dato ist die Öffentlichkeit darüber noch nicht informiert worden.

In Österreich ist die Beihilfe zur Selbsttötung (§ 78 StGB) derzeit verboten. Es droht eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.
Unter „Experten“ wird immer wieder dahingehend argumentiert, dass Angehörige, die ein sterbendes Familienmitglied begleiten, nicht „zu Unrecht“ kriminalisiert werden dürfen.
Ein Mann, der seine Ehefrau zum Schweizer Verein Dignitas begleitet, sei kein „Verbrecher“. Er erfülle doch ihren letzten Wunsch. Er habe schon genug zu leiden angesichts der außergewöhnlichen, tragischen Umstände. Nun wird über dieses Thema der Entkriminalisierung der Suizidbeihilfe auch im Parlamentarischen Justizausschuss – scheinbar ernstlich – nachgedacht.
Straffreiheit durch Diversion
Unter „Diversion“ versteht man „allgemein alternative Beendigungsmöglichkeiten bei Strafverfahren im Bereich der leichten und mittelschweren Kriminalität“. Das bedeutet zum Beispiel „Zahlung eines Geldbetrages“, „Gemeinnützige Leistungen“, „Probezeit“ oder „Tatausgleich“.
Es gelten hierfür jedoch bestimmte Voraussetzungen, die in der österreichischen Strafprozessordnung nachzulesen sind. So ist derzeit zum Beispiel keine Diversion möglich, bei schwerwiegenden Straftaten, „die den Tod eines Menschen zur Folge haben“ (Ausnahme jedoch im Jugendstrafrecht). Im Falle einer erfolgten Diversion gilt der Beschuldigte als „nicht vorbestraft“, seine Unschuldsvermutung bleibt bestehen. Eine Zustimmung zu einer Diversion gilt nicht als Geständnis oder Schuldanerkenntnis.
Diversion auch bei Suizidbeihilfe?
Dazu die Parlamentarischen Stellungnahmen zweier Juristen bzw. Universitätsprofessoren: Unter Berufung auf die Empfehlungen der Bioethikkommission beim Bundeskanzleramt hält Univ. Prof. Dr. Alois Birklbauer „Straffreiheit für bestimmte Konfliktsituationen wünschenswert“. Und: „Wenigstens im Bereich diversioneller Verfahrenserledigung sollte sich der Gesetzgeber dazu durchringen, den Ausschluss eines diversionellen Vorgehens bei Todesfolge, wie er derzeit in § 198 Abs 2 Z 3 StPO vorgesehen ist, zu beseitigen.“
Univ. Prof. Dr. Kurt Schmoller schreibt: „Eine Streichung der Todesfolge hätte ferner den Vorteil, dass auch in dramatischen Fällen einer Tötung auf Verlangen oder einer Mitwirkung am Selbstmord eine diversionelle Erledigung nicht ausgeschlossen wäre. … Die in letzter Zeit intensiv geführte Diskussion über die Strafbarkeit einer Sterbehilfe in Extremfällen wäre durch die Möglichkeit einer diversionellen Erledigung jedenfalls entschärft.“
Was genau unter „bestimmte Konfliktsituationen“ und „Extremfällen“ verstanden werden soll, bleibt offen. Vielmehr erinnern ganz ähnliche Klauseln an die kürzlich geführte PID-Diskussion und Änderungen im Fortpflanzungsmedizingesetz, die u.a. auch von Behindertenorganisationen aufs Schärfste kritisiert wurden.
Auch ist von politischer Seite weder den Medien noch der Öffentlichkeit ein konkreter Entwurf bzw. Gesetzesvorschlag mitgeteilt worden. Dieser wird jedoch kommen und auch die notwendige öffentliche Wertediskussion, wie wir mit behinderten Menschen sowie mit dem Alter, Krankheit und Tod als Gesellschaft umgehen wollen.
yasemin,
10.05.2015, 18:46
@ Margherita Spiluttini: Vergessen Sie das mit den Medien. Habe mich da etwas blöd ausgedrückt. Ging nur darum, dass mich die Heroisierung von Suizidwilligen im Krankheitsfall angeht. Ihnen wird Mut und Stärke unterstellt.
Nu ja. Mit dem Diskriminierungsbegriff würde ich noch ein bisschen warten. Diskriminierung wäre, wenn gesunden sterbegeholfen werden dürfte, nicht gesunden hingegen nicht.
Gabriela Obermeir,
10.05.2015, 09:27
„der druck auf alte, kranke menschen wächst, ihr lebenswert wird in frage gestellt, viele sehen sich als „belastung“. was heutzutage ganz praktisch in graubereichen bei schwerstkranken menschen, passiert, ohne ihr einverständnis, kann nicht akzeptiert, sondern muss aufgezeigt, kritisiert und verändert werden. nicht das menschliche leben ist unwürdig, sondern die umstände, und die könnten wir als gesellschaft verändern!“
das sind auswirkungen des kapitalismus und lassen sich auch durch ein sterbehilfeverbot nicht ändern!
Gabriela Obermeir,
10.05.2015, 09:21
„Kein Eintrag mehr möglich“ für „Mitglied“ ……………!!!
Margherita Spiluttini,
10.05.2015, 00:20
Ja, genau das ist es: einen legalen Weg gibt es in Österreich nicht. Wenn ich körperlich gesund bin, werde ich nicht bestraft, wenn behindert bin, schon. Diese beiden unterschiedlichen Gesetzesanwendungen finde ich schlicht diskriminierend und es befremdet mich, wenn eine Behindertenorganisation einen Vorschlag, der diese Diskriminierung mildern will, kategorisch und molarisierend ablehnt. Nur und ausschließlich darum geht es: um das gleiche Recht für Entscheidungsfreiheit für alle, ganz besonders, wenn so extrem sensible und höchstpersönliche Inhalte wie den Suizid betrifft.
Von Brittany Maynard habe ich bis jetzt noch nie etwas gehört und ich bin noch nie auf die Idee gekommen, in diesem Zusammenhang die Medien zu kontaktieren. Wie kommen Sie denn darauf?
yasemin,
09.05.2015, 18:56
@ Margherita Spiluttini: Ihre Frage ist leicht zu beantworten: Einen legalen Weg gibt es nicht.
Ass. Suizid ist strafbar. Ihre „Assistenten“ müssen eben die Konsequenzen auf sich nehmen. Ich gehe davon aus, dass sie damit kein Problem haben werden. So viel müssen Sie Ihnen schon wert sein. Wer warttet, bis ihm die Politik oder der Gesetzgeber zu Hilfe eilt, eignet sich in meinen Augen ohnehin nicht, weil unfähig, Verantwortung zu übernehmen.
Dass man keine allzu großen Rechtsfolgen befürchten muss, ist eine andere Geschichte. Man muss sie dennoch in Kauf nehmen können. Und vor allem darf man nicht darauf hoffen, in den Medien als Vorkämpfer gefeiert zu werden. Zumindestens hoffe ich, dass das nicht passiert, die Heroisierung der Brittany Maynard hat mich ziemlich angeekelt.
Margherita Spiluttini,
09.05.2015, 15:30
oooops! das war zu lang – hier nochmals die vollständige Frage:
„Welche Möglichkeit habe ich in Österreich als körperlich schwer behinderte, aber geistig gesunde, bewußt lebende und agnostisch denkende Frau, wenn ich nach reiflicher Überlegung, nach Absprache mit meinen engsten Angehörigen und der Unterzeichnung einer Patientenverfügung die Entscheidung treffen möchte, meinem Leben ein Ende zu setzen, mich aber nicht bewegen kann?“
Margherita Spiluttini,
09.05.2015, 01:07
Liebe Frau Karner, ich stimme diesen Äußerungen vollinhaltlich zu.
Ich möchte auch klar betonen, dass ich mich nicht deswegen kritisch zu Wort melde, weil Sie als Privatmensch hier Ihre oft polemisch formulierte Meinung zum Thema assistierter Suizid äußern, sondern weil Sie als Vertreterin von BIZEPS vor dem Plenum des Parlaments im Namen aller Mitglieder zu den Vorschlägen der Ethikkommission Stellung genommen haben.
Ich sehe in Ihren Argumentationen immer Probleme vermischt, die zwar indirekt mit der Thematik zu tun haben können, sich aber nie konkret mit der Strafbarkeit des assistierten Suizids auseinandersetzen. Durch Ihre kategorische Ablehnung einer Liberalisierung dieses Strafgesetzes, unterstellen Sie Betroffenen automatisch die Unfähigkeit, selber über ihr Leben (!) zu entscheiden und blockieren so alle weiteren Überlegungen, die Missbräuche durch entsprechend ausdifferenzierte Gesetzgebung verhindern könnten.
Diese 3 Poblemkreise schließen einander nicht aus:
– Die weiter zu verbessernde Infrastruktur zur Versorgung von Schwerkranken und Behinderten
– Die ethische Diskussion über den Suizid und die Definition des Begriffes Selbstbestimmung
– Die Tatsache, dass der assistierte Suizid im Gegensatz zum selbst durchgeführten eine strafbare Handlung darstellt und deswegen bestimmte Personengruppen diskriminiert.
Ich stelle meine Frage hier also nochmals unter Vermeidung von Wörtern, die Ihnen suspekt sind und ich versichere Ihnen, dass ich weder verzweifelt bin noch unter Leistungsdruck oder Optimierungswahn leide, weil ich im Laufe der Jahre gelernt habe, mit meiner Krankheit zu leben:
„Welche Möglichkeit habe ich in Österreich als körperlich schwer behinderte, aber geistig gesunde, bewußt lebende und agnostisch denkende Frau, wenn ich nach reiflicher Überlegung, nach Absprache mit meinen engsten Angehörigen und der Unterzeichnung einer Patientenverfügung die Entscheidung treffen möchte, meinem Leben ein Ende zu setzen, mich aber nicht bewe
Marianne N. Karner,
08.05.2015, 21:19
liebes mitglied
es ist schön, wenn sie das zitat von herrn wehrli, das ich in die diskussion gebracht habe, nochmals aufgreifen.
als problematisch sehe ich ihre schlußfolgerung: „richtig ist, sich nicht zu äußern“. wenn sie zumindest einen kurzen blick auf die homepage der ZSL geworfen hätten, hätten sie gesehen, dass das thema dort sehr wohl aufgegriffen wird.
zu informieren und gelegentlich auch mit spitzer feder die eine oder andere tendenz als person zu kommentieren bzw. kritisieren muss in jeder gesellschaft, die für die freie meinungsäußerung, das freie wort steht, ausgehalten werden. auch wenn es um das emotionale thema „sterbehilfe“ geht.
angesichts der grauenvollen vergangenheit österreichs bezüglich ns-euthanasie, angesichts des zunehmenden gesellschaftlichen drucks (ökonomisch, leistungs“ideal“, menschlicher optiminierungswahn, …) und angesichts der tatsache, wie auch heute noch mit alten, kranken und behinderten menschen umgegangen wird, verpflichtet meiner meinung nach zu einem eindeutigem statement und handeln für das lebensrecht von behinderten menschen.
der druck auf alte, kranke menschen wächst, ihr lebenswert wird in frage gestellt, viele sehen sich als „belastung“. was heutzutage ganz praktisch in graubereichen bei schwerstkranken menschen, passiert, ohne ihr einverständnis, kann nicht akzeptiert, sondern muss aufgezeigt, kritisiert und verändert werden. nicht das menschliche leben ist unwürdig, sondern die umstände, und die könnten wir als gesellschaft verändern!
Mitglied,
08.05.2015, 08:30
Ein Zitat von Herrn Wehrli vom „Zentrum für Selbstbestimmtes Leben“ in der Schweiz bringt es kurz und klar auf den Punkt: „Das ZSL äussert sich nicht zu „Selbstbestimmtem Sterben“, solange „Selbstbestimmtes Leben“ für Behinderte in der Schweiz kein selbstverständliches Recht ist.“
der einzig richtige zugang zu diesem thema ist, sich nicht zu äussern, sich von polarisierungen zu distanzieren und damit den ethischen graubereich zu akzeptieren…
Marianne N. Karner,
07.05.2015, 17:09
Ich würde mir nie anmaßen, ein Urteil über einen Menschen zu fällen, der sich selbst tötet. Ich verurteile vielmehr eine Gesellschaft, die Menschen mit psychischen Erkrankungen stigmatisiert, diskriminiert, wegsperrt und ausgrenzt.
Und ich verurteile eine Gesellschaft, die es noch immer nicht schafft, problematische Umstände zu verbessern. Eigentlich sollten die Rahmenbedingungen so sein, dass jede/r die beste Schmerzmedikamentation bekommt, dass jede/r einen Zugang zu einer Psychotherapie bekommt, dass die Umstände für hochbetagte, alte, chronisch kranke und behinderte Menschen so gestaltet sind, dass Selbstbestimmung im Sinne von Wahl der Wohnform und Art der Unterstützung usw. gewährleistet sind.
Selbsttötung ist zu 99 % ein nicht gehörter Hilferuf bzw. Verzweiflungstat. Der Sterbewunsch von den allermeisten Patienten und Patientinnen bzw. Bewohner und Bewohnerinnen von Pflege-/Krankenanstalten ändert sich beim Nachfragen von „ich will nicht mehr leben“ zu „ich will SO nicht mehr leben“. Österreich zählt nach wie vor zu den reichsten Ländern der Erde. Das ist bei uns in Wirklichkeit kein finanzielles Problem, sondern eine Frage nach den Werten. Zählen nur die jungen, erfolgreichen, leistungsfähigen Menschen und alte Menschen nur dann, wenn sie trotzdem noch agil, mobil und voll aktiv sind?
Ein Zitat von Herrn Wehrli vom „Zentrum für Selbstbestimmtes Leben“ in der Schweiz bringt es kurz und klar auf den Punkt: „Das ZSL äussert sich nicht zu „Selbstbestimmtem Sterben“, solange „Selbstbestimmtes Leben“ für Behinderte in der Schweiz kein selbstverständliches Recht ist.“
Mitglied,
06.05.2015, 17:52
@yasemine: das haben sie super gesagt, ich bin da ganz bei ihnen!
yasemin,
06.05.2015, 17:02
@ Marianne N. Karner: Ich habe das nur erwähnt, weil es eine Ausnahme mehr im StGB ist.
Auch ich halte nichts von der Romantisierung des Suizids. Doch die gierigen Erben werden durch das Verbot nicht weniger gierig. Demnach müsste man Suizid gänzlich unter Strafe stellen, weil man dazu gedrängt werden könnte, Missbrauch eben. Das soll nicht für die Assistenz sprechen, sondern gegen die Missbrauchsbefürchtungen.
Auch ohne Assistenz haben wir eine der höchsten Alterssuizidraten. Da wird schon viel Anstiftung dabei sein.
Zum Thema Freiwilligkeit und Suizid: Suizidalen Menschen wird gern eine Depression umgehängt. Angenommen dem ist auch wirklich so, weist der Umgang mit Depressiven große Missstände auf. Es gibt unheilbare Formen. Und da kann der Todeswunsch als rational betrachtet werden. Die betroffenen sind ja nicht geistig beeinträchtigt, sondern bekommen mit, was die Depression aus ihrem Leben macht. Er ist genauso rational wie der eines Schmerzpatienten, der nicht mehr mitmachen will. Und an beiden ist nichts Heroisches, Tolles, Bewundernswertes. Ich bewundere viel mehr Menschen, die alledem trotzen. Aber es ist nun einmal nicht jeder ein Marathonläufer.
Mitglied,
06.05.2015, 11:59
„Nun wird über dieses Thema der Entkriminalisierung der Suizidbeihilfe auch im parlamentarischen Justizausschuss – scheinbar ernstlich – nachgedacht.“
scheinbar ernstlich, Frau Karner!
damit drücken Sie aus, dass alles andere nicht ernst zu nehmen ist.
sie polemisieren, polarisieren und missionieren.
„ich möchte vielmehr, dass es in zukunft auch noch ein gutes leben für kranke und behinderte menschen gibt.“
hier, Frau Karner, bestimmen sie, was ein gutes leben für andere ist und dass „ihr“ gutes leben gelebt werden soll und will.
zu diesem thema werde ich als hinterbliebene einer selbsttöterin, die keine sterbehilfe bekam, immer meinen standpunkt zum ausdruck bringen.
Marianne N. Karner,
06.05.2015, 01:44
@yasemin:
es geht bei dieser „tat“ immerhin um „leben“ oder „tod“.
mit auswirkungen auf den suizidenten (tot ist tot).
mit auswirkungen auf den, der geholfen hat (interesse an geld, haus, versicherung; oder spätere schuldgefühle).
mit auswirkungen auf das umfeld (familie, freunde usw. die es anders sehen).
mit auswirkungen auf gesellschaft (dort, wo dieser fall bekannt werden würde).
@spiluttini:
ich hinterfrage mit nachdruck die sog. „freiwilligkeit“. und als selbst chronisch kranker, behinderter mensch und schmerzpatient kann ich eines mit sicherheit ausschließen: mit meiner arbeit diskriminiere ich keine kranken und behinderten menschen. ich möchte vielmehr, dass es in zukunft auch noch ein gutes leben für kranke und behinderte menschen gibt. vor dem „zuckerl selbstbestimmung“ im rahmen der sterbehilfe-diskussion warne nicht nur ich.
@ alle:
gegenfrage: wenn ihnen allen bei diesem thema die „selbstbestimmung“ so wichtig ist, dann haben sie doch sicher eine „patientenverfügung“ abgeschlossen? oder?
wenn sie sich wirklich „differenziert“ auseinandersetzen wollen, dann empfehle ich z.b. die lektüre: Gerbert van Loenen. Das ist doch kein Leben mehr!
@mitglied:
zeigen sie mir doch bitte in diesem artikel die stelle, wo „polemisch“ kommentiert wurde.
Mitglied,
05.05.2015, 17:42
Ich danke Ihnen, Frau Magherita Spiluttini, für Ihr Posting. Sie sprechen mir aus der Seele. Für dieses Thema gibt es eben keine schwarz oder weiß Lösung.
„Ich würde mir hier eine differenziertere Diskussion wünschen, als nur einfach für die Beibehaltung der Bestrafung zu plädieren und jeden Versuch einer Liberalisierung polemisch zu kommentieren.“
Das wünsch‘ ich mir auch, sehe hier aber eine gewisse Starrhaftigkeit…
Margherita Spiluttini,
05.05.2015, 15:02
Welche Möglichkeit habe ich in Österreich als körperlich schwerst behinderte, aber geistig gesunde und sehr bewußt lebende Frau, wenn ich selbstbestimmt und unabhängig die Entscheidung treffen möchte, meinem Leben ein Ende zu setzen, mich aber nicht bewegen kann?
Ich m u s s in ein anderes Land fahren, weil ich hier diejenigen, die mir helfen (müssen und wollen), kriminalisieren würde, obwohl sie mich freiwillig bei einer straffreien Tat unterstützen.
Ich würde mir hier eine differenziertere Diskussion wünschen, als nur einfach für die Beibehaltung der Bestrafung zu plädieren und jeden Versuch einer Liberalisierung polemisch zu kommentieren.
Und auf diese Weise diejenigen Behinderten/Kranken, für die ein assistierter Suizid infrage käme, zu diskriminieren.
yasemin,
04.05.2015, 11:32
Es ist nicht einleuchtend, dass Anstiftung und Beihilfe zu einer straffreien Tat plötzlich strafbar wird.