Parlament

ASVG-Novelle bringt pensionsrechtliche Verbesserungen

Neuregelung für Au-pair-Kräfte im Ausschuss beschlossen. Mit Mehrheit wurde im Sozialausschuss die 67. Novelle zum ASVG beschlossen.

In einem gesamt ändernden Antrag wurden die Regierungsvorlagen Sozialrechts-Änderungsgesetz 2007 und Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2007 zusammengeführt und weitere Änderungen, etwa eine neue Au-pair-Regelung, vorgenommen.

Mit dem Sozialrechts-Änderungsgesetz wird die so genannte „Hacklerregelung“ – abschlagsfreier Pensionsantritt mit 55/60 Jahren im Rahmen der Langzeitversichertenregelung – bis 2010 verlängert. Der einmal erworbene Anspruch auf Schwerarbeitspension soll nicht mehr verloren gehen können. Darüber hinaus wird der bisherige „doppelte Abschlag“ bei der Inanspruchnahme der Korridorpension im Übergangsrecht gemildert, sodass es im Ergebnis zu einer Halbierung des bisherigen Abschlages kommt. Im Entwurf ist auch vorgesehen, dass der „ungedeckelte“ – nicht durch die Verlustobergrenze im Rahmen der Vergleichsberechnung mit dem Pensionsrecht zum 31.12.2003 geschützte – Abschlagsteil („Korridorabschlag“) von 0,35 % auf 0,175 % pro Monat des Pensionsantritts vor der Erreichung des auslaufenden Frühpensionsalters gesenkt wird. Damit will man eine Entschärfung jener hohen Verluste erreichen, die Angehörige bestimmter Jahrgänge bei einem Pensionsantritt mit 62 Jahren haben.

Weiters wird bei den für das Pensionskonto relevanten Kindererziehungszeiten in Hinkunft von einer wertgesicherten Beitragsgrundlage ausgegangen. Im Zusammenhang mit der Neubewertung der Kindererziehungszeiten wird geringfügig beschäftigten kindererziehenden Personen die Möglichkeit zur Selbstversicherung in der Kranken- und Pensionsversicherung eingeräumt.

Die Bestimmungen über die Anmeldung vor Arbeitsantritt, die auch zweistufig als „Avisomeldung“ und „Vollmeldung“ vorgenommen werden kann, sollen bundesweit mit 1.1.2008 in Kraft treten. Ab diesem Zeitpunkt sollen auch fallweise beschäftigte Personen vor Arbeitsantritt zur Sozialversicherung angemeldet werden müssen.

Mitverhandelt wurde ein G-Antrag auf Änderung der Pflegegeld- Einstufung für demenzkranke Menschen. In ihrem Entschließungsantrag weisen die Grünen darauf hin, dass durch den Krankheitsverlauf und die Besonderheit der Erkrankung (großer Bewegungsdrang, Unrast, Persönlichkeitsveränderung) eine dauernde Beaufsichtigung notwendig sei. Der Sozialminister wird daher aufgefordert, dem Nationalrat einen bis 30.9.2007 einen Gesetzentwurf vorzulegen, der eine Pflegegeld-Mindesteinstufung für Demenzkranke in Stufe 3 oder 4 (statt wie bisher 1 oder 2) vorsieht.

In einem Entschließungsantrag tritt G-Abgeordnete Haidlmayr dafür ein, dass die 15a-Vereinbarung über gemeinsame Maßnahmen des Bundes und der Länder für pflegebedürftige Personen aus 1993 (u.a. sollen soziale Dienste dezentral und flächendeckend angeboten werden) umgesetzt wird.

Ferner ist GRÜNE-Abgeordnete Haidlmayr in einem anderen Antrag für eine jährliche Anpassung des Pflegegeldes zumindest in der Höhe der Inflationsrate (rückwirkend mit 1.1.2007); gleichzeitig sollte diese Valorisierung auch für die Jahre 2008 bis 2010 sichergestellt werden.

Abgeordneter Westenthaler verlangt in einem Antrag die möglichst rasche Umsetzung folgender Maßnahmen: einmalige Erhöhung des Pflegegeldes um 5 % im Jahr 2007, dauerhafte Valorisierung des Pflegegeldes, Einführung eines zweckgebundenen Pflegeschecks zur Unterstützung der Pflege zu Hause und Schaffung eines Lehrberufes für Pflege und Betreuung.

Zahlreiche Anpassungen im Sozialversicherungsrecht bringt eine weitere Regierungsvorlage. So soll u.a. dem Antrag der Österreichischen Zahnärztekammer auf Einbeziehung ihrer Funktionäre in den Unfallversicherungsschutz nachgekommen werden. Weiters kommt es infolge eines VfGH-Erkenntnisses zu einer Neuregelung der elektronischen Abrechung des Hauptverbands mit den Vertragspartnern, einer Erweiterung der Aufgaben der gesetzlichen Krankenversicherung im Hinblick auf eine Influenzaepidemie, einer Anpassung der Regelungen betreffend die Fristen im Verfahren zur Aufnahme einer Arzneispezialität in den Erstattungskodex (Reaktion auf ein EU- Vertragsverletzungsverfahren), einer Klarstellung im Zusammenhang mit der Bemessung der Geldleistungen in der bäuerlichen Unfallversicherung, einer Neuregelung des Anfalls und Wegfalls einer Betriebsrente nach dem BSVG unter Berücksichtigung des Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofs vom 19. Juni 2006, einer Relativierung des Gebotes der ausschließlichen Anwendung der gesamtsolidarischen Bemessungsgrundlage bei Bildung der Gesamtrente sowie zu einigen redaktionellen Anpassungen.

Abgeordneter Franz Riepl (SPÖ) brachte den gesamt ändernden Abänderungsantrag ein, der u.a. die Neuregelung der elektronischen Abrechnung mit den Vertragspartnern in Folge des VfGH-Erkenntnisses mit sich bringt, die Regelungen betreffend die Fristen im Verfahren zur Aufnahme einer Arzneispezialität in den Erstattungskodex anpasst, den An- und Wegfall einer Betriebsrente nach dem BSVG neu regelt und eine Au-pair-Kräfte-Regelung beinhaltet.

Abgeordneter Karl Öllinger (GRÜNE) meinte, man sollte sich für so wichtige Materien genügend Zeit für Beratungen nehmen. Bei der Au- pair-Regelung hätte sich der Abgeordnete gewünscht, dass man auch eine substantielle Lösung findet. Seiner Ansicht nach ist es nicht gut, unterschiedliche Materien rasch und im Husch-Pfusch-Weg zu erledigen. Im Zusammenhang mit der Pensionsreform strich Öllinger heraus, dass man jetzt pensionsrechtliche Verschärfungen zurückgenommen habe, aber es seien erheblich mehr Änderungen notwendig als jetzt vorgenommen werden. Die Verlängerung des abschlagsfreien Pensionsantritts bei der Pension für Langzeitversicherte werde die Zustimmung der Grünen erhalten, wenn sie auch nur „Stückwerk“ darstelle, denn die Menschen hätten gerne Planungssicherheit hinsichtlich ihres Pensionsantritts.

Abgeordneter Herbert Kickl (FPÖ) sprach auch das Prozedere an und stellte die Frage in den Raum, ob man glaube, dass man so wichtige Materien in einem Husch-Pfusch-Verfahren erledigen könne. Die FPÖ hätte sich in manchen Bereichen mehr gewünscht, vor allem eine unbefristete Verlängerung des abschlagsfreien Pensionsantritts bei der Pension für Langzeitversicherte. Unterstützt werden von der FPÖ auch die grünen Anliegen hinsichtlich der Einstufung von Demenzkranken und die jährliche Anpassung des Pflegegeldes. Sein Fraktionskollege Werner Neubauer strich als Vertreter der Senioren die Anliegen des Seniorenrates hervor und trat u.a. für bessere Einstufungskriterien beim Pflegegeld für Demenzkranke ein.

Positiv bewertete Abgeordnete Ursula Haubner (B) die sozial- und pensionsrechtlichen Änderungen, hielt das Modell der Pflege von Angehörigen für zu kompliziert und unausgereift und trat für eine unbefristete Verlängerung des abschlagsfreien Pensionsantritts für Langzeitversicherte ein.

Abgeordnete Ridi Steibl (ÖVP) begrüßte, dass im Zusammenhang mit der Neubewertung der Kindererziehungszeiten geringfügig beschäftigten Kinder erziehenden Personen die Möglichkeit zur Selbstversicherung in der Kranken- und Pensionsversicherung eingeräumt wird.

Bundesminister Erwin Buchinger befasste sich u.a. mit der Au-pair- Kräfte-Regelung. Da es bisher eine Verunsicherung gab, musste schnell agiert werden. Dabei handelt es sich keineswegs um eine Husch-Pfusch- Regelung, wurde sie doch mit den betroffenen Organisationen besprochen. Mit einer kleinen Änderung konnte ein großer Fortschritt erzielt werden, betonte der Ressortleiter und wies darauf hin, dass die Alternative die Entwicklung eines neuen Beschäftigungstyps gewesen wäre.

Gemäß dieser neuen Au-pair-Bestimmung sollen neben Logis und Verpflegung auch die Aufwendungen für einen privaten Krankenversicherungsschutz und für die Teilnahme an Sprachkursen und kulturellen Veranstaltungen beitragsfrei gestellt werden. In Verbindung mit der Beitragsfreiheit und durch eine Herabsetzung der wöchentlichen Arbeitszeit für die Au-pair-Kräfte in ihren Verträgen wird es in der Regel dazu kommen, dass das nach den sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen beitragspflichtige Entgelt unter die Geringfügigkeitsgrenze fällt. Als Entgelt ist – abhängig von der Art der Tätigkeit im Haushalt – der nach dem jeweils geltenden Mindestlohntarif für im Haushalt Beschäftigte gebührende Anspruchslohn heranzuziehen. Damit soll eine Verminderung der Höhe der Sozialversicherungsbeiträge erreicht werden, lediglich die Beiträge zur Unfallversicherung müssen von den Gastfamilien entrichtet werden.

Hinsichtlich der Schwerarbeitspension gab der Minister den Abgeordneten Recht, dass es mehr Änderungen geben müsste, er möchte aber, wie er sagte, den Bericht der Schwerarbeitskommission abwarten. Auch Buchinger wies darauf hin, dass eine Reihe von Vorschlägen des Seniorenrates in der Novelle umgesetzt wurde.

In einer weiteren Fragerunde sprach Abgeordnete Sabine Oberhauser (SPÖ) von einer Reparatur-Novelle und davon, dass in Bälde weitere Verbesserungen folgen sollten. Konkret befasste sie sich mit den Regelungen hinsichtlich eines Pandemie-Ausbruches, die auch in dieser Novelle Eingang gefunden haben. Abgeordneter Karl Dobnigg (SPÖ) machte darauf aufmerksam, dass die Novelle Verbesserungen für die ältere Generation und für die Arbeitnehmer bringe. Der Ausdruck „Hackler“ missfällt dem Redner; er wurde in der Novelle durch den Begriff „Langzeitversicherter“ ersetzt. Sein Fraktionskollege Josef Muchitsch meinte, es gebe nun die ersten sozialen Schritte in Richtung Pensionsgerechtigkeit.

Abgeordneter Werner Amon (ÖVP) betonte, dass die Novelle eine Fülle von gut durchdachten Maßnahmen enthalte. Auch er begrüßte es, dass der Begriff „Hacklerregelung“ eliminiert werde, zumal es sich um einen umgangssprachlichen Begriff handle, den man nicht in den Erläuternden Bemerkungen einer Regierungsvorlage wiederfinden sollte. Dass die Langzeitversichertenregelung bis 2010 verlängert wird, sei das Ergebnis der Koalitionsverhandlungen, man werde auch darüber debattieren, was nach 2010 passieren soll. Die Au-pair-Regelung wurde von ihm ausdrücklich begrüßt.

Abgeordneter Karl Öllinger (GRÜNE) befürchtete, dass es im Zusammenhang mit der Au-pair-Regelung und dem Hausbetreuungsgesetz einen neuen Typus von Beschäftigten, einen „Hausangestellten neu“, geben wird. Außerdem könnte es in diesem Bereich zu mehr Schwarzarbeit kommen.

In der weiteren Debatte sprach Abgeordnete Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) den Gender-Aspekt an und begrüßte die Regelung hinsichtlich der Pensionskonten bzw. Pensionen der Frauen. Mit dem Pflegebereich befasste sich Abgeordnete Christine Lapp (SPÖ). Abgeordneter August Wöginger (V) äußerte sich positiv zu den pensionsrechtlichen Änderungen. Abgeordnete Ursula Haubner (BZÖ) erklärte, würde es diese Pensionsreform nicht geben, dann könnte man jetzt von keiner Weiterentwicklung reden. Ein besonderes Anliegen von ihr war die Valorisierung des Pflegegeldes. Froh zeigte sie sich über die rasche Lösung des Au-pair-Problems, wenngleich sie darauf hinwies, dass einige Dinge nicht ausreichend geklärt wurden.

Abgeordneter Karl Donabauer (ÖVP), der vorerst die „unterdurchschnittliche Akustik“ im Abgeordneten-Sprechzimmer ansprach, meinte, der vorigen Regierung sei Vieles gelungen, nun werden gute sozialrechtliche Regelungen weiterentwickelt. Zum G-Antrag betreffend eine 15a-Vereinbarung über Maßnahmen für pflegebedürftige Personen aus dem Jahr 1993 beantragte der Redner die Vertagung.

Abgeordnete Theresia Haidlmayr (GRÜNE) kritisierte die Vertagung der G- Anträge und machte darauf aufmerksam, dass es nicht nur um die Pflegemaßnahmen, sondern auch um die finanzielle Unterstützung von persönlicher Assistenz und Betreuung von kranken und behinderten Menschen gehe. Außerdem fehle auch ein ausreichendes Angebot an ambulanten Diensten, die rund um die Uhr erreichbar sind; hier seien die Länder säumig.

Bundesministerin Andrea Kdolsky ging auf die gestellten Fragen ein und wies darauf hin, dass erst dann die Sozialversicherungsbeiträge erhöht werden, wenn ein entsprechendes Kosteneinsparungspaket von Seiten der Sozialversicherungsträger vorliege. Auch an einer Lösung bezüglich der Deckelung der Rezeptgebühren werde intensiv gearbeitet; sie bitte daher noch um ein wenig Geduld. Die Änderungen im Zusammenhang mit einer möglichen Influenzapandemie können als Vorsorgemaßnahmen gesehen werden. Der jeweilige Impfstoff werde erst dann produziert, wenn der Virus bekannt sei, erklärte die Ministerin.

Bundesminister Erwin Buchinger hielt der Abgeordneten Ursula Haubner entgegen, dass sie in den letzten Jahren, als ihre Partei in der Regierung war, die Möglichkeit gehabt hätte, eine Valorisierung des Pflegegeldes vorzunehmen. In einem Zeitraum von 10 Jahren – 1995 bis 2005 – sei dies jedoch nur einmal passiert. Die neue Bundesregierung passe das Pflegegeld nun einmal an, und zwar innerhalb eines – viel kürzeren – Zeitraums von vier Jahren (2006-2010).

Bei der getrennt durchgeführten Abstimmung wurde das SRÄG in der Fassung des gesamtändernden Abänderungsantrags teils mit SPÖ-ÖVP-Mehrheit, teils mit SPÖ-ÖVP-GRÜNE-Mehrheit angenommen. Auch das SVÄG wurde in der Fassung eines SPÖ-ÖVP-Abänderungsantrages mit Mehrheit verabschiedet. Die beiden Oppositionsanträge der Grünen bezüglich Änderung der Pflegegeld-Einstufung bzw. Ausbau der sozialen Dienste wurden vertagt. Abgelehnt wurden der G-Antrag betreffend Valorisierung des Pflegegelds sowie der BZÖ-Antrag zur Pflegevorsorge.

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