Auch in der ÖVP kein Platz für einen Selbstbetroffenen

"Der Behindertensprecher Huainigg musste seinen Platz im Parlament aufgeben", berichtet der Kurier.

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Viele betroffenen Kandidatinnen und Kandidaten traten bei der Nationalratswahl am 28. September 2008 an. Bei der SPÖ machte sich Mag. Günter Porta berechtigte Hoffungen auf einen Nationalratssitz. Doch das Wahlergebnis war für die SPÖ in Tirol so schlecht, dass Porta leider kein Mandat erreichte. Die SPÖ fand es auch bei dieser Wahl nicht notwendig, eine selbst betroffenen Person auf wählbarer Stelle auf der Bundesliste zu platzieren.

Auch bei den Grünen schaffte Mag. Helene Jarmer den Einzug in den Nationalrat nicht, weil die Partei erstmals seit ihrem Einzug ins Parlament im Jahr 1986 keine betroffene Person auf einem realistischen Platz gereiht hatte.

Auch ÖVP ohne Betroffenem im Parlament

Die ÖVP hat genauso agiert. Der ÖVP-Behindertensprecher, Dr. Franz-Joseph Huainigg, war auf der Bundesliste nur auf 13. Platz der Bundesliste gesetzt worden. Es dauerte eine Zeit bis klar war, ob es zu einer Koalition mit der SPÖ kommt und welche Personen der neuen Regierung angehören.

Da nun eine Reihe von ehemaligen Ministerinnen und Minister (beispielsweise Molterer und Ursula Plassnik) nicht mehr auf der Ministerbank Platz nehmen können, wurden diese Personen nun Abgeordnete. Das Ergebnis: Auch Dr. Franz-Joseph Huainigg erreicht kein Mandat im Nationalrat.

Er bleibt zwar ÖVP-Behindertensprecher, kehrt aber „wieder zurück in seinen Job im Bildungsministerium in der Abteilung Medienpädagogik“, berichtet der Kurier. Für die Presse hat er eine Art Abschiedsrede geschrieben.

Es gäbe noch genug zu tun, erläutert Huainigg in einem Kurier-Interview und zählt auf: „Eine der wichtigsten Aufgaben ist sicher die schulische Integration auch nach der achten Schulstufe. Dann bräuchte es eine bundeseinheitliche, gleiche, allumfassende Regelung für die persönliche Assistenz. Immerhin gibt es auch ein Leben vor und nach der Arbeit. Für dort ist sie nun geregelt, für den privaten und Freizeitbereich leider (noch) nicht. Im Arbeitsrecht sollte es flexiblere Kündigungsrichtlinien geben, was der Schaffung von Jobs für jüngere Behinderte förderlich wäre. Ja, und die Geburt eines behinderten Kindes dürfte nicht mehr wie jetzt als Schadensfall gelten, da braucht’s eine Änderung im Schadenersatzrecht.“

Er und Helene Jarmer dürfen noch hoffen, dass sie vielleicht in Zukunft in den Nationalrat nachrücken können, wenn eine vor ihnen gereihte Person ausscheidet.

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