24. Woche 2026 – 20 Jahre Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz
Vor über 20 Jahren wurde das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz beschlossen. Es soll Menschen mit Behinderungen vor Benachteiligung schützen und für mehr Barrierefreiheit …
Der Österreichische Behindertenrat wandte sich wegen drohender Mehrkosten für Audiodeskription an Vizekanzler Andreas Babler. Künftig fällt nur eine Anzeigegebühr von 100 Euro pro Funkanwendung an.
Um auf eine drohende Kostenexplosion bei der Audiodeskription aufmerksam zu machen, wandte sich der Österreichische Behindertenrat im März 2026 an Vizekanzler Andreas Babler. Hintergrund waren geplante Gebührenregelungen für Funkanlagen, die den Weiterbetrieb dieses Angebots gefährdet hätten.
Audiodeskription ermöglicht blinden und sehbehinderten Menschen, Sport- und Kulturveranstaltungen vor Ort zu verfolgen. Über Radiosender erhalten sie zusätzliche Beschreibungen des Geschehens und können so am gesellschaftlichen Leben teilnehmen. Dieses Angebot ist ein zentraler Bestandteil barrierefreier Teilhabe.
In einem Schreiben an Vizekanzler Andreas Babler unterstützte der Österreichische Behindertenrat die Anliegen der Hilfsgemeinschaft der Blinden und Sehschwachen Österreichs sowie des Blinden und Sehbehindertenverbandes Österreich (BSVÖ) und bestehender Initiativen für Audiodeskription in Fußballstadien und Theatern.
Gleichzeitig wurde darauf hingewiesen, dass das bestehende Angebot als Non-Profit-Projekt organisiert ist und unter anderem von der Bundesliga, dem Kitzbüheler Ski Club, dem Österreichischen Fußball Bund (ÖFB), dem Österreichischen Rundfunk (ORF), dem Unternehmen AUDIO2, aus privaten Spenden sowie durch Unterstützung der Stadt Wien finanziert wird.
Die Befürchtung lautete, dass neue Gebührenregelungen den Fortbestand dieses Angebots gefährden könnten. Der Behindertenrat ersuchte daher um eine Lösung, die Audiodeskription weiterhin ermöglicht.
Aus dem Kabinett des Vizekanzlers kam am 21. April 2026 die Rückmeldung an den Behindertenrat, dass eine Lösung gefunden wurde. Künftig müssen entsprechende Funkanlagen lediglich angezeigt werden. Für diese Anzeige fällt eine Gebühr von 100 Euro pro Funkanwendung an. Weitere Gebührentatbestände kommen laut Auskunft des Ministeriums nicht zur Anwendung.
Damit konnte die drohende existenzgefährdende Kostensteigerung für Audiodeskription abgewendet werden. Das Angebot für blinde und sehbehinderte Menschen bei Sport- und Kulturveranstaltungen kann somit weiterhin bestehen bleiben.
Barrierefreiheit sichtbar gemacht: Jede Woche ein Bild, das Erfolge feiert oder Hürden aufzeigt.
Vor über 20 Jahren wurde das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz beschlossen. Es soll Menschen mit Behinderungen vor Benachteiligung schützen und für mehr Barrierefreiheit …