Auer: Wieder ein großer Schritt in Richtung Chancengleichheit Behinderter

"Zu einer verantwortungsbewußten Sozialpolitik gehören auch verstärkte Anstrengungen, die Diskriminierung von behinderten Menschen zu beenden", stellt die niederösterreichische SP-Landtagsabgeordnete und Sozialsprecherin Helene Auer fest.

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„Wir haben schon viel erreicht, wie die Neuordnung der Pflegevorsorge, die Integration b hinderter Kinder in den Schulen und eine Verbesserung der Fördermöglichkeiten zur beruflichen Integration. Vor allem der Artikel Sieben des Bundesverfassungsgesetzes, wonach niemand auf Grund einer Behinderung diskriminiert werden darf, darf wirklich als ‚Meilenstein‘ auf dem Weg zur Chancengleichheit angesehen werden“, zieht Auer Bilanz.

Die Novellierung des Behinderteneinstellungsgesetzes hat einige Neuerungen gebracht. Die wichtigsten davon sind: der Ausbau der Arbeitsassistenz, die Neuordnung der Ausnahmebestimmungen bei der Einhebung von Ausgleichstaxen, der Entfall von Sonderregelungen für den öffentlichen Dienst und die Besserstellung der Behindertenvertrauensperson.

Im Rahmen regionaler arbeitsmarktpolitischer Behindertenprogramme begleiten und beraten ArbeitsassistentInnen den Eintritt von Menschen mit Behinderungen ins Erwerbsleben.

„Wir müssen aber auch den Unternehmen vermehrt Anreize bieten. Dies könnte durch Einstellungbeihilfen oder Lohnkostenzuschüsse erreicht werden. Eine der Grundstützen unseres Sozialsystems ist die Erwerbsarbeit, wir dürfen nicht zulassen, daß behinderte Menschen davon ausgeschlossen sind“, so die SP-Sozialsprecherin Auer abschließend.

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