Aus dem Parlament

Die Presse: Blinde als Trauzeugen.

Parlament
BIZEPS

Wie „Die Presse“ berichtet gab der Verfassungsausschuss grünes Licht für folgende Verbesserungen für Behinderte: Sehbehinderte oder blinde Personen bekommen einen verbesserten Zugang im Rahmen der Akteneinsicht, gehörlose Personen das Recht auf kostenlose Beiziehung eines Dolmetsch bei Finanzstrafverfahren.

„Außerdem darf künftig bei Eheschließungen ein Trauzeuge auch eine blinde Person sein. Schließlich wurde die Regierung aufgefordert, dafür zu sorgen, die Hinterlegung von öffentlichen Schriftstücken so zu gestalten, daß auch blinde und sehbehinderte Menschen den behördlichen Charakter des Schriftstückes erkennen können.“, informiert „Die Presse“ weiter.

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