Ausbildung für behinderte Jugendliche im Sinne der UN-Konvention weiterentwickeln

Huainigg: Begrüße Hansjörg Hofer als Vertreter des Behindertenanwaltes und wünsche ihm Mut, weisungsfrei zu agieren!

Franz-Joseph Huainigg
ÖVP

„Ich habe Hansjörg Hofer als kompetent, engagiert und hilfsbereit kennengelernt. Ich begrüße, dass das neue Bestellungsverfahren für den Behindertenanwalt bereits bei der Vertretungssuche gegriffen hat“, sagt Abg. z. NR Dr. Franz-Joseph Huainigg, ÖVP-Sprecher für Menschen mit Behinderungen.

Das Bestellungsverfahren war als Resultat eines Schlichtungsverfahrens zwischen Huainigg und dem Sozialministerium vor dem Sommer gesetzlich neu geregelt worden. Dabei wurde der ausdrückliche Wille des Gesetzgebers betont, den Posten des Behindertenanwaltes bei gleicher Qualifikation mit einem behinderten Menschen zu besetzen. Festgelegt wurde auch ein verbindliches Hearing unter Einbeziehung der ÖAR (Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation) und des Bundesbehindertenbeirates.

„Ich freue mich, dass die neuen Regeln bereits greifen. Als selbst betroffener Experte, der eine Karriere im Sozialministerium gemacht hat, weiß Hofer, wovon er spricht. Ich habe volles Vertrauen in seine Amtsführung, wünsche ihm aber auch Mut, wirklich weisungsfrei zu agieren, was mit den Interessen des BMASK auch kollidieren kann. Als Vertreter des Behindertenanwaltes ist Hofer weisungsfrei gestellt – dannach wird er aber wieder als weisungsgebundener Beamter ins Ministerium zurückkehren. Man wird sich also genau ansehen müssen, wie vor diesem Hintergrund Weisungsfreiheit in der Praxis gelebt werden kann“, sagt der ÖVP-Sprecher für Menschen mit Behinderungen.

Als einen Schwerpunkt hat Hofer den Ausbildungsbereich definiert. „Hier ist viel zu tun“, sagt Huainigg und erklärt: „Die schulische Integration nach der achten Schulstufe ist derzeit in gesetzlicher Begutachtung. Allerdings ist der vorgegebene Rahmen viel zu eng und beschränkt sich auf Polytechnische Schulen und Haushaltungsschulen. Mittlere Schulen wie Handelsschulen oder Landwirtschaftsschulen müssten mit einbezogen werden“, fordert Huainigg.
„Dort, wo man bisher schon Erfahrungen mit schulischer Integration gemacht hat, soll sie ins Regelschulwesen übernommen werden – darüber hinaus braucht es Schulversuche, was auch die Höheren Schulen betrifft. Inklusion ist eine zentrale Zielsetzung der UN-Konvention, die gleichberechtigte Teilhabe in der Bildung und Berufsausbildung muss Normalität werden! Dazu muss das Schulsystem weiter entwickelt werden und es braucht einen Paradigmenwechsel“, sagt Huainigg und betont, dass die Bestellung Hofers zum Behindertenanwalt letztlich beweise, dass behinderte Menschen mindestens gleich viel leisten können wie nicht behinderte Menschen.
„Man muss ihnen aber etwas zutrauen und ihnen die Chance geben. Behinderte Menschen müssen in der Berufswelt gleichwertige Karrierechancen erhalten, der Grundstein für Berufskarrieren wird in der Schule und in der Berufsausbildung gelegt“, sagt Huainigg abschließend.

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