Gesetzesentwurf im Ministerrat vom 7. Juni 2016 diskutiert und nun zur weiteren Behandlung an das Parlament weitergeschickt.

Im Frühjahr des Jahres 2016 legte das Sozialministerium eines Gesetzesentwurf zur Schaffung einer Ausbildungspflicht bis 18 Jahre vor. Dieser wurde von vielen Seiten massiv kritisiert.
Bei den Stellungnahmen aus dem Behindertenbereich wurde wiederholt auf die bewusste Ausnahme für behinderte Menschen verwiesen, was durchgängig als Diskriminierung benannt wurde und nicht im Einklang mit der UN-Behindertenrechtskonvention steht.
Auch wenn der aktuelle Text uns noch nicht vorliegt, dürfte es Veränderungen gegeben haben. „Waren behinderte Jugendliche im Begutachtungsentwurf noch ausgenommen von der Ausbildungspflicht, gilt sie nun auch für diese Gruppe. Nicht darunter fallen dagegen junge Asylwerber“, vermeldet der ORF.
„Mit dem neuen Gesetz stellen wir sicher, dass sich Jugendliche nicht aus dem Bildungs- und Ausbildungssystem zurückziehen und dann unter niedrigem Einkommen sowie starker Betroffenheit von Arbeitslosigkeit und Armut leiden müssen“, so Sozialminister Alois Stöger in einer aktuellen Aussendung.