Ausbildungspflicht für alle bis 18 – ausgenommen Jugendliche mit Behinderung?

Kein Platz und kein Geld für Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den steirischen Schulen?

Sandra Krautwaschl
GRÜNE

Im Juli 2016 beschloss der Nationalrat eine „Ausbildungspflicht für alle Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres“ – eine Maßnahme, die auch von den Grünen unterstützt wurde. Im Detail zeigen sich nun in der Steiermark aber Probleme bei der Umsetzung – speziell bei Jugendlichen mit Behinderung („mit sonderpädagogischem Förderbedarf“).

Sehr häufig besuchen diese nämlich die Fachschulen für Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft des Landes Steiermark (dafür wurde 2002 auch ein bemerkenswertes Projekt dazu gestartet: Landesrat Johann Seitinger schreibt in einer Stellungnahme an die Grünen dazu etwa: „Im Jahr 2002 wurde dieses Projekt mit 4 IntegrationsschülerInnen gestartet und wird im laufenden Schuljahr 2016/17 mit 80 SchülerInnen geführt… 732 AbsolventInnen (von 2002 bis 2016) und deren Erziehungsberechtigte sind mit der Ausbildung an den Fachschulen sehr zufrieden, weil die Lebenstüchtigkeit der beeinträchtigten Jugendlichen enorm gesteigert werden konnte und viele AbsolventInnen in einen geschützten Arbeitsplatz übergeleitet werden konnten.“

Doch für das kommende Schuljahr 2017/18 gibt es bereits viel mehr InteressentInnen als Ausbildungsplätze – wohl auch aufgrund der neuen Ausbildungspflicht, wie die Grüne Landtagsabgeordnete Sandra Krautwaschl hinweist.

Das Land will aber nicht mehr Geld ausgeben – eher im Gegenteil. Seitinger schreibt: „Um die Bezahlung der dafür notwendigen zusätzlichen StützlehrerInnenstunden gewährleisten zu können, wurde über das Steiermärkische Behindertengesetz um Refundierung der Mehrkosten angesucht. Die Kosten für die zusätzlichen „5 StützlehrerInnenstunden in der Woche pro IntegrationsschülerIn“ und für die Abwicklung des Projekts wurden aus dem Lehrerbudget vorfinanziert und dann den Sozialreferaten der zuständigen Bezirkshauptmannschaften zur Refundierung vorgeschrieben.

Seit der Novellierung des Steiermärkischen Behindertengesetzes i.d.F. LGBl. Nr. 94/2014 ist eine bescheidmäßige Zuerkennung der integrativen Maßnahmen durch das Sozialressort nicht mehr möglich. Betrug der Kostenersatz beispielsweise im Jahr 2015 noch € 1.011.310,65, beträgt er im Jahr 2016 nur mehr € 460.017,25 und wird bis zum Jahr 2018 ganz wegfallen. Im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten und der Raumkapazitäten ist eine Beschulung von IntegrationsschülerInnen weiterhin vorgesehen.“

Aus Grüner Sicht widerspricht das jetzt jedoch der Ausbildungspflicht – Sandra Krautwaschl bringt daher jetzt eine Anfrage an Landesrätin Doris Kampus ein (siehe anbei): „Trotz der positiven Haltung zu IntegrationsschülerInnen in den Land- und Forstwirtschaftlichen Fachschulen ist die Finanzierung der benötigten LehrerInnenstunden nicht gesichert – weder aus dem Landwirtschaftsressort, noch aus dem Sozialressort“. Krautwaschl will jetzt von Kampus unter anderem wissen:

  • Wie bewerten Sie die Stellungnahme von Landesrat Seitinger, der die Schulplätze durch das Wegfallen der Zuerkennung der integrativen Maßnahmen durch das Sozialressort gefährdet sieht?
  • Erachten Sie es als sinnvoll, funktionierenden bestehenden Strukturen die finanzielle Grundlage zu entziehen und auf die Zuständigkeit anderer zu verweisen, ohne eine Übernahme der Kosten sicherzustellen?
  • Werden Sie gemeinsam mit Landesrat Seitinger an einer Lösung für die betroffenen Jugendlichen arbeiten, damit diese einen Ausbildungsplatz erhalten?

Die Anfrage an Landesrätin Kampus.

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