Ausschreibung Behindertenanwalt bzw. Behindertenanwältin veröffentlicht

Behindertenanwalt Erwin Buchinger wendet sich neuen beruflichen Herausforderungen zu und wird nicht bis Ende 2017 Behindertenanwalt bleiben. Die Nachfolge soll "ehestmöglich" gefunden werden. Das Sozialministerium hat daher eine Neuausschreibung der Position veröffentlicht.

Behindertenanwalt Erwin Buchinger
Behindertenanwaltschaft

Im Amtsblatt der Wiener Zeitung wurde am 4. Februar 2017 die Ausschreibung für „einen Anwalt/eine Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen (Behindertenanwalt/Behindertenanwältin) für die Dauer von vier Jahren“ veröffentlicht.

Bewerbungsgesuche sind innerhalb der Bewerbungsfrist (bis 6. März 2017) beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (Sektion IV), 1010 Wien, Stubenring 1, einzubringen (Kontaktadresse für E-Mail-Bewerbungen: Silvia.Necsulescu@sozialministerium.at), heißt es in der Ausschreibung.

Es werden sich hoffentlich wieder viele qualifizierte Menschen bewerben. Laut Ausschreibung soll die Nachfolge „ehestmöglich“ angetreten werden.

Geschichte der Behindertenanwaltschaft

Die Behindertenanwaltschaft existiert seit dem Jahr 2006 und wurde im Rahmen des Behindertengleichstellungspakets geschaffen. Die /der jeweils im Amt befindliche Sozialministerin / Sozialminister haben folgende Personen zur Leitung der Behindertenanwaltschaft bestellt:

  1. Von Anfang 2006 bis Dezember 2009 war der ehemalige Sozialminister Herbert Haupt zum Behindertenanwalt bestimmt worden.
  2. Zum Nachfolger wurde der ehemalige Sozialminister Erwin Buchinger bestellt und Ende 2013 für eine zweite Periode ausgewählt. In Zeiten der Väterkarenz wurde Erwin Buchinger wiederholt von Hansjörg Hofer (Leiter der Gruppe IV/A der Sektion IV im Sozialministerium) vertreten.

Eigentlich wäre Erwin Buchinger noch bis Ende 2017 zum Behindertenanwalt bestellt gewesen. Er entschloss sich allerdings, eine neue berufliche Herausforderung im Ausland anzunehmen, wie er kürzlich BIZEPS informierte. Am 9. Februar 2017 findet eine Pressekonferenz der Behindertenanwaltschaft statt.

Hearing gesetzlich vorgeschrieben

Weil seit Existenz der Behindertenanwaltschaft die Bestellung der Behindertenanwälte regelmäßig zu heftigen Diskussionen führte, wurde 2011 gesetzlich festgeschrieben, dass vor der Bestellung ein öffentliches Hearing durch die ÖAR stattfinden muss. Es ist davon auszugehen, dass dieses Hearing im März 2017 stattfindet. 

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2 Kommentare

  • Es sollte nicht jeder sich um dieses Amt bewerben dürfen. Mindestens 80% Behinderung, Rollstuhlfahrer, Pflegebedürftig sollte sie oder er halt schon mitbringen. Was kann eine/einer über unsere Bedürfnisse und Lebenssituationen wissen wenn er es nicht selbst tagtäglich erlebt. Ich denke halt das es wieder so ein geschasster Politik Klüngel wird.

  • ein schlag in die magengrube. aber ich wünsche erwin buchinger nur das allerbeste. als er seinerzeit von herrn faymann als sozialminister „gegangen“ wurde, sagten alle: er wird uns sehr fehlen. jetzt gilt dasselbe. da kommt nix besseres nach. ich befürchte jemanden, der uns in den rücken fällt – wie die behindertensprecher der parlamentsparteien – außer frau jarmer (die sich aber mehr engagieren sollte, man hört sehr, sehr wenig von ihr und ich kenne keine initiativen, die sie setzt)
    danke, erwin buchinger! salve per tutti!