Austausch zur Persönlichen Assistenz mit Behindertenbeauftragtem

"Der Bedarf an Assistenz zieht immer ein großes Armutsrisiko nach sich", so Andreas Vega.

Hubert Hüppe und Andreas Vega im Gespräch
kobinet-nachrichten

Der Sprecher für persönliche Assistenz und Persönliche Budgets der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben Deutschland (ISL), Andreas Vega, traf sich gestern mit dem Behindertenbeauftragten der Bundesregierung, Hubert Hüppe, zu einem Meinungsaustausch. Dabei ging es besonders um die Forderung nach Wahlfreiheit für das Wohnen in der eigenen Wohnung und nach einem einkommens- und vermögensunabhängiges Teilhabesicherungsgesetz.

„Der Bedarf an Assistenz zieht immer ein großes Armutsrisiko nach sich“, so Andreas Vega. Auch Behinderung und Partnerschaft schließe sich faktisch aus, da ein Lebenspartner immer zur Pflege und finanziellen Unterstützung herangezogen werde. Diese Fakten seien dem Behindertenbeauftragten Hubert Hüppe gut bekannt, daher unterstütze er die Forderung nach einkommensunabhängiger Teilhabe, berichtete Andreas Vega den kobinet-nachrichten nach dem Gespräch mit dem Beauftragten.

„Dies ist ein Bürgerrecht“, so Hüppe, „und darf nicht unter einem Kostenvorbehalt stehen. Außerdem müssen Menschen mit Assistenzbedarf die gleiche Möglichkeit haben, durch eigene Leistung ein gutes Einkommen zu erwirtschaften.“ Teilhabe müsse nicht zwangsläufig eine Verteuerung mit sich bringen. „Ein gutes Beispiel hierfür ist die Debatte um schulische Inklusion. Wir betreiben zwei Schulsysteme nebeneinander. Schüler für Sonderschulen werden von weit her zu ihren Einrichtungen befördert, anstatt die Regelschule Vorort zu einer Schule für alle auszugestalten“, führte Hüppe weiter aus.

An einem Beispiel aus dem letzten Jahr – im Main-Taunus Kreis sollte ein durch einen Motorradunfall querschnittsgelähmter Mann vom örtlichen Sozialhilfeträger in ein Pflegeheim verwiesen werden – erläuterte Andreas Vega, dass die Realität vor Ort von Menschen mit Behinderung zum Teil unerträglich sei. „Die Abgeordneten in Berlin nehmen gar nicht wahr, wie Verwaltungen und Sozialbehörden mit AntragstellerInnen umgehen“, findet Andreas Vega.

Dieser übergab Hubert Hüppe Beispiele des Schriftverkehrs zwischen dem Bezirk Oberbayern und AntragstellerInnen auf Eingliederungshilfe aus jüngster Zeit. In diesem Schreiben verlangt die Behörde einen exakten Nachweis und eine genaue Begründung, wofür Leistungen der Eingliederungshilfe erbracht werden. Ebenso wird genauestens aufgeführt, dass zum Beispiel das Einkaufen keine Leistung der Eingliederungshilfe sein könne, da bei dieser Tätigkeit keine Teilhabe stattfindet.

Um endlich einen ersten Schritt für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention zu tun, forderte Vega, dass die Bundesregierung schnellstens den Kostenvorbehalt im § 13 des SGB XII ersatzlos streichen muss. „Dies widerspricht eindeutig dem Artikel 19 der UN-Konvention“, so Vega. Hubert Hüppe sprach sich für eine Verbesserung und Ausweitung des persönlichen Budgets aus: „Hier muss endlich eine qualifizierte Beratung durch die Servicestellen erbracht werden, notfalls mit finanziellen Anreizen.“

„Die UN-Behindertenrechtkonvention ist unser Grundgesetz und ich werde mich im Rahmen meiner Möglichkeiten für eine schnelle Umsetzung einsetzen“, versicherte der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung am Schluss des Gespräches.

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