Australien: Diskriminierung blinder InternetnutzerInnen in Australien

Die australische Menschenrechtskommission verurteilt das Verhalten des nationalen olympischen Komitees in Australien wegen deren Internetseite.

In Australien gibt es seit 1992 ein Antidiskriminierungsgesetz, und deshalb hätte das australische olympische Komitee (socog) die offizielle Internetseite auch für blinde Menschen nutzbar machen müssen. Der blinde Bruce Maguire vermißte auch, daß kein Ticketbuch in Brailleschrift zur Verfügung stand.

Im Juni 1999 entschied er sich, diesen Fall vor die australische Menschenrechtskommission (hreoc) zu bringen. Das tat er mit erstaunlichem Erfolg. Im September vergangenen Jahres entschied die Menschenrechtskommission, daß das Komitee verpflichtet sei, ein Ticketbuch in Brailleschrift herauszugeben, und daß man sich bisher nicht den Bestimmungen des australischen Antidiskriminierungsgesetzes unterworfen habe. Nach Worten von Maguire wurde auch nach dem Urteilsspruch kein solches Buch erstellt.

Schwieriger verhielt es sich mit der Frage, ob die aktuelle Internetseite den Bestimmungen des Antidiskriminierungsgesetzes zuwider laufe. Hier boten beide Seiten Sachverständige auf, die die jeweilige Position beider Parteien stützten.

Für das olympische Komitee fand sich IBM bereit, deren Position durch Experten zu vertreten. Die Kernaussage war, daß die Umgestaltung der Seite mehr als 2 Mio. Dollar kosten würde und zudem mehr als 368 Tage benötigt würden. IBM räumte allerdings ein, daß die Version der Website den Ansprüchen blinder Menschen zuwider laufe.

Es fehle an einer Struktur, die es blinden NutzerInnen erlaube, durch einen „Screenreader“ (= ein Computerprogramm) die angebotenen Menüpunkte zu unterscheiden. Außerdem sei das Gif-Format (= ein Grafikformat) benutzt worden, und eine Volltextdarstellung sei deshalb nicht möglich.

Eine andere Darstellung vertraten die ExpertInnen, die die Klägerin aufbot. Es handelte sich hierbei um den Direktor des „Adaptive Technology Centre“ an der Universität Toronto, das vor allem Literatur für blinde Menschen umsetzt und für die Gestaltung von Webseiten verantwortlich ist, die den Anforderungen blinder Menschen genügen sollen.

Der zweite Experte ist bekannt als Berater der australischen Regierung. Beide bestritten scharf die Angaben von IBM. In ihren Augen benötige man lediglich ein Finanzvolumen von knapp 30.000 Dollar und einen zeitlichen Aufwand von 2 bis maximal 4 Wochen.

Zudem kritisierte man im Verlaufe des Prozesses, daß bereits seit Juni 1999 das olympische Komitee über die Situation informiert war. Bruce Maguire ist auch enttäuscht darüber, daß die Stellungnahmen von IBM, die seiner Meinung nach von vorn herein unseriös waren, den Prozeß bis diesen August hinausgezögert haben.

Letztlich schloß sich die australische Menschenrechtskommission vorbehaltlos den beiden Experten von Bruce Maguire an und entschied, daß die Internetseite www.olympics.com trotz kleiner Veränderungen gegen das australische Antidiskriminierungsgesetz verstoße.

Eine bindende Wirkung hat das Urteil offenbar nicht, denn unmittelbar danach kündigte das olympische Komitee in der Öffentlichkeit an, daß man sich nicht dem Urteil beugen wolle und daß die Anpassung der Internetseite an die Bedürfnisse blinder Menschen die Entwicklung des World-Wide-Web behindern und verlangsamen würde.

Kurzkommentar:
Alles hätte für die Veranstalter der olympischen Spiele so schön sein können, und gerade jetzt ist der große schwarze Fleck auf der weißen Weste da. Aber wer Überheblichkeit staatlicher Autorität noch einmal vor Augen geführt haben will, der blickt jetzt nach Australien. Man muß sich das Ausmaß dieser Herabsetzung behinderter Menschen einmal vor Augen führen.

Hier haben wir ein Antidiskriminierungsgesetz und auch Urteile, die aber einfach übergangen werden. Es gibt kein Ticketbuch in Braille und auch keine überarbeitete Internetseite. Alles das ist schlimm genug. Schwerer noch wiegt aber die Tatsache, daß hier eine Behörde der Regierung, eigene Gesetze wissentlich bricht.

Völkerverständigung fängt mit kleinen Schritten an, und hier hätte sich das olympische Komitee nicht nur entgegenkommend zeigen können, sondern müssen.

Man kann nur daraus lernen, daß ein Antidiskriminierungsgesetz zwar ein Stück Integration ist, es aber den großen Knall nicht geben wird.

Wir brauchen ein scharfes Schwert und kein stumpfes Messer. Die ordentlichen Gerichte sind Entscheidungsträger und nicht nur Menschenrechtskommissionen, deren Urteilssprüche nicht immer die erwünschte Wirkung haben.

Es bleibt für uns alle zu hoffen, daß das Verhalten des australischen olympischen Komitees eine breite Diskussion in der Öffentlichkeit auslöst und die Verantwortlichen dazu zwingt, ihr Verhalten zu überdenken.

Eine Hoffnung, aber nicht mehr!

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