Seit Juli 1996 ist in der australischen Nordprovinz ein Gesetz in Kraft, das es Ärztlnnen erlaubt, unheilbar Kranke auf deren Wunsch zu töten.

Damit übernimmt Australien weltweit eine Vorreiterrolle bei der Durchsetzung der „Euthanasie“. Nicht einmal in den Niederlanden ist das Tötungsverbot (bisher) derart ausgehöhlt; immerhin ist die „Euthanasie“ dort – zumindest formal – nur in Ausnahmefällen straffrei.
Anders nun in der australischen Provinz: Wenn drei unabhängige Gutachterlnnen ihre Zustimmung gegeben haben und zwei Bedenkfristen abgelaufen sind, darf die Todesspritze herausgeholt werden.
Daß die Ärztlnnen dabei im letzten Moment von Skrupeln gepackt werden, ist nicht mehr zu befürchten: Den „Gnadenakt“ übernimmt ein extra dafür installierter Computer.