Ausweitung bringt rund 4.000 Studierende zusätzlich ins Studienförderungssystem

Studierende mit Kindern, behinderte Studierende und Leistungsstipendiat/innen profitieren verstärkt

Johannes Hahn
BM für Wissenschaft und Forschung

Mit der Studienförderungsoffensive im morgigen Ministerrat hat das Wissenschaftsministerium ein 25 Mio. Euro Paket für die Studierenden geschnürt. Damit wird das Gesamtvolumen der Studienförderung erstmals über 200 Mio. Euro betragen. 17 Mio. Euro wurden über die seit September 2007 in Kraft getretene 12%-ige Erhöhung der Studienbeihilfen verteilt. Höchstbeihilfenbezieher, die bisher 606 Euro im Monat erhalten haben, bekommen nun 679 Euro, der/die Durchschnittsstudierende statt 275 Euro/Monat 308 Euro. Nun werden ab Herbst 2008 weitere 8 Mio. Euro zur Ausweitung und qualitativen Verbesserung Studierenden zu Gute kommen.

Durch die Anhebung der Einkommensgrenzen um 20% bzw. 5% wird es gelingen, um die 4.000 zusätzliche Studierende ins Studienförderungssystem zu bringen. Das bedeutet eine Ausweitung von derzeit 48.000 auf rund 52.000 Studierende. Vor allem jene Studierende werden davon profitieren, die auf Grund der Einkommensentwicklung der Eltern knapp aus dem Studienförderungssystem hinausgefallen sind.

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60 Euro für jedes Kind und Zuschlag für Seh-, Hör- und Gehbehinderte

„Ich möchte vor allem einen Akzent für Studierende mit Kindern, für behinderte Studierende und Berufstätige setzen, weil gerade für sie das Studium teilweise einen Hürdenlauf darstellt“, so Bundesminister Johannes Hahn.

Künftig soll es für jedes Kind einen 60-Euro-Zuschlag zusätzlich zur Familienbeihilfe und Kindergeld geben. Bisher wurde nur das erste Kind mit 60 Euro gefördert. Außerdem soll ein zusätzliches Toleranzsemester für alle nicht schulpflichtigen Kinder bis 6 Jahre angerechnet werden, bisher gab es dieses nur für Kleinkinder bis 3 Jahre. Die Altersgrenze für den Erhalt von Studienbeihilfe für Studierende mit Kindern wird von 30 Jahren auf maximal 35 Jahre angehoben.

Auch behinderte Studierende werden verstärkt berücksichtigt. Die Förderungsdauer für Studierende mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen wird verlängert. Künftig ist die Altersgrenze 35 Jahre, statt bisher 30 Jahre. Der Bezieherkreis wird ausgeweitet. Seh-, Hör- und Gehbehinderte sollen einen Zuschlag von 160 bis 420 Euro zusätzlich zur Studienförderung bekommen, wodurch mehr behinderte Studierende ins Beihilfensystem kommen. Außerdem ist ein zusätzliches Toleranzsemester geplant.

Angleichung Selbstständige/Unselbstständige und Hürdenabbau

Künftig soll es keine Differenzierung der Zuverdienstgrenzen nach Einkunftsart mehr geben. Durch die Anhebung und Vereinheitlichung der Zuverdienstgrenze für Studienbeihilfenbezieher/innen auf einheitlich 8.000 Euro (bis zu 2.190 Euro mehr als bisher) sollen mehr Studierende von der Studienbeihilfe profitieren. Unnötige Hürden sollen auch im Studienrecht beseitigt werden, sowie Hürden im Übergang zwischen Bachelor und Master. Der Studienförderungsanspruch soll bei Studienwechsel nicht mehr automatisch erlöschen; ein Neuantrag ist damit nicht länger erforderlich. Bei unverschuldeter Fristversäumnis ist auch ein nachträglicher Antrag auf Studienförderung möglich. Die Anrechnung von Studienleistungen im Europäischen Bologna-Raum soll vereinfacht werden. Die Altersgrenze für den Einstieg ins Masterstudium wird auf 35 Jahre angehoben, wenn vorher das Baccalaureat gefördert war.

Leistung lohnt sich/Studienbeilhilfe wird mobiler

„Auch Leistung soll sich stärker lohnen als bisher,“ so Wissenschaftsminister Hahn. Ein besonderes Augenmerk lege er daher auf die Ausweitung der Leistungs- und Förderungsstipendien. Im Vollausbau werden rund 2 Mio. Euro mehr für diesen Bereich zur Verfügung stehen, das sind um 25% mehr als bisher, damit wird es möglich sein bis zu 2.800 Leistungsstipendien zusätzlich zu vergeben.

Der aktuellen Europäischen Entwicklung Rechnung tragend wird die Studienbeihilfe vom 1. Semester an ins EU-Ausland „mitnehmbar“.

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