Bäckerei wegen Barriere verurteilt: Neu errichtete Stufe bei Eingang rechtswidrig!

Erstmals stellt Gericht klar, dass Neu- und Umbauten seit 1. Jänner 2006 barrierefrei sein müssen.

Gerichtsurteil - Hammer
BilderBox.com

Ein bis dahin barrierefreies – eben zugängliches – Geschäftslokal in Wien wurde im Frühjahr 2008 umgebaut. Seit dem Umbau verfügt die Bäckerei mit Kaffeehausbetrieb über eine 15,5 cm hohe Stufe beim Eingang. Der Seiteneingang verfügt zwar über eine Rampe, die mit 22% Steigung für den Kläger, der einen Rollstuhl benutzt, aber nicht verwendbar ist.

Nachdem der Kläger bereits während der Bauarbeiten auf die Rechtswidrigkeit der Stufe aufmerksam gemacht hatte, brachte er nach der Eröffnung mit Unterstützung von BIZEPS-Zentrum für Selbstbestimmtes Leben einen Schlichtungsantrag beim Bundessozialamt ein.

Die Schlichtung scheiterte, da der Geschäftsführer der Bäckerei die rechtswidrige Barriere trotz Alternativen bewusst in Kauf nahm. Darauf wurde mit Unterstützung des Klagsverbands eine Klage auf Schadenersatz eingebracht.

Das nun vorliegende rechtskräftige Urteil des Bezirksgerichts Josefstadt stellt fest, dass die Stufe eine Barriere und somit eine mittelbare Diskriminierung im Sinn des Behindertengleichstellungsgesetzes darstellt. Die Errichtung einer solchen Barriere verstößt auch gegen die Wiener Bauordnung.

Die Stufe wurde nach Ansicht des Gerichts daher rechtswidrig errichtet, weshalb auch die Übergangsfristen des Behindertengleichstellungsgesetzes nicht zum Tragen kommen. Diese sehen vor, dass Barrieren, die aufgrund einer vor dem 1. Jänner 2006 erteilten Berechtigung errichtet wurden, bis zum 31.12.2015 nur dann diskriminierend sind, wenn ihre Beseitigung zumutbar ist.

Wie sehen der Kläger und der Klagsverband das Urteil?

Der Kläger Manfred Srb: „Dieses Urteil ist ein Sieg für unsere Menschenrechte. Ich hoffe es macht allen Betroffenen Mut, sich ebenfalls gegen Benachteiligungen zur Wehr zu setzen.“
Mag.a Andrea Ludwig, die das Verfahren für den Klagsverband geführt hat: „Die gesetzlichen Bestimmungen sind keinesfalls neu, sie sind bisher nur nicht zur Anwendung gekommen. Das Urteil sagt nun ganz klar, wer ab dem Jahr 2006 bestehende baurechtliche Normen über barrierefreies Bauen ignoriert, muss Schadenersatz leisten. Und wird die Barriere nicht beseitigt, können auch all die Personen klagen, die weiterhin durch diese Barriere diskriminiert werden.“
Das Urteil zeigt aber auch einen bedeutenden Mangel des Behindertengleichstellungsgesetzes auf: Obwohl die Stufe eine rechtswidrige Diskriminierung darstellt, muss sie nicht beseitigt werden – die Bäckerei kommt mit einer Zahlung von 1.000 Euro davon.

Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich
Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich