Bank – Raubritter

Schon bisher waren behinderte Menschen durch nicht barrierefreie Bankomaten benachteiligt; jetzt wollen sich Banken Diskriminierungen auch honorieren lassen.

Eingang einer Raiffeisenbank
BIZEPS

Der Vorstoß der Raiffeisenlandesbank Tirol, für Bargeldabhebungen an Bankomaten der Konkurrenz eine zusätzliche Gebühr einzuheben, beschäftigt die Medien seit Tagen – von Seiten der Kunden und des Konsumentenschutzes hagelt es bereits heftige Proteste.

Ein Aspekt wurde in der öffentlichen Diskussion bisher allerdings überhaupt nicht erwähnt: Viele der bestehenden Geldausgabegeräte sind nicht das, was man gemeinhin unter „barrierefrei“ versteht, behinderte Menschen – vom blinden Kunden bis zum Rollstuhlfahrer – können sich ihrer schlecht oder gar nicht bedienen.

Eduard Riha, Generalsekretär der ÖAR, stellt dazu empört fest: „Nicht nur, dass verschiedene Behinderungsgruppen schon bisher oft gewaltige Umwege in Kauf nehmen mussten, um an ein geeignetes Gerät und damit zu Bargeld zu kommen sollen sie nun auch noch Strafzölle bezahlen, wenn die eigene Bank es versäumt hat, ihre Dienstleistung allen Kunden zugänglich zu machen. Dieser Vorstoß der Raiffeisenlandesbank Tirol hat den Charakter mittelalterlicher Raubritterei.

Es wird zu prüfen sein, ob unzugängliche Dienstleistungen von Banken überhaupt noch mit bereits geltenden österreichischen Rechten vereinbar sind. Wird dieses mangelnde Angebot dann auch noch mit zusätzlichen Gebühren befrachtet, dann stellt das zweifelsfrei den Tatbestand von Diskriminierung dar.“

Die Raiffeisenlandesbank Tirol ist aufgefordert, sich mit diesem Aspekt auseinander zu setzten und befriedigende Antworten zu liefern.

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