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Barrierefrei Reisen endlich Realität?

Die neue ÖNORM B 1603 enthält Mindestanforderungen bzw. Grundvoraussetzungen für Bau, Einrichtung und Ausstattung von barrierefreien Tourismuseinrichtungen.

Mit der am 1. Februar 2005 erschienenen neuen ÖNORM B 1603 „Barrierefreie Tourismuseinrichtungen – Planungsgrundlagen“ sollen die Nutzungsqualität von Tourismus- und Freizeiteinrichtungen erhöht und dadurch die Zahl von Diskriminierungen behinderter Kunden in Zukunft verringert werden.

Auf diese neue Norm haben die Betroffenen schon lange gewartet, denn nun haben sie endlich ein umfassendes und offizielles Dokument zur Verfügung, das sie interessierten Planern, Bauherren und Inhabern von Tourismus- und Freizeiteinrichtungen mit der dringenden Bitte um Realisierung in die Hand geben können.

Die neue ÖNORM B 1603 enthält Mindestanforderungen bzw. Grundvoraussetzungen für Bau, Einrichtung und Ausstattung von barrierefreien Tourismuseinrichtungen. Zur Zielgruppe der ÖNORM zählen nicht nur Beherbergungs- und Gastronomiebetriebe sondern auch Kultur-, Freizeit- und Erholungseinrichtungen, wobei sich die Vorgaben der Norm nicht nur auf Neubauten sondern auch auf Umbauten, Zubauten und Adaptierungen beziehen.

Die Bestimmungen der Norm reichen von der barrierefreien Gestaltung der Außenanlagen und des Eingangsbereichs über den Tourismus-, Gastronomie- und Veranstaltungsbereich bis hin zu den barrierefreien Freizeiteinrichtungen: Hier findet man entsprechende Anforderungen an den Umkleide- und Sanitärbereich, für Schwimmbad und Sauna, für Fitnessstudios, den Kosmetikbereich und den Friseursalon, für Kinderspielbereiche, Tischtennisanlagen, Kegel- und Minigolfbahnen, die Ausgestaltung von Wanderwegen, Tiergärten und Grillplätzen.

Die Norm verweist auch darauf, dass barrierefrei gestaltete Gebäude und Anlagen auch die innerbetrieblichen Abläufe erleichtern und barrierefreies Bauen eine Komfortsteigerung für alle Benutzer mit sich bringt insbesondere auch im Hinblick auf das ansteigende Durchschnittsalter der Gesamtbevölkerung.

Der nächste Schritt muss jetzt sein, die Verantwortlichen in diesem Bereich von der Wichtigkeit und der Notwendigkeit des Umsetzens der Norm zu überzeugen – sowohl die Gremien als auch jeden Hotel- oder Restaurantbesitzer.

Aber auch die Politik ist gefordert, nämlich durch die notwendige Implementierung der einzelnen Bestimmungen in die jeweiligen Vorschriften und Auflagen sowie die Koppelung von Fördermaßnahmen an die Erfüllung dieser ÖNORM. Nicht zuletzt muss ein gutes Gleichstellungsgesetz diese ÖNORM als Basis für die Beurteilung von Diskriminierungen in diesem Bereich verwenden.

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