Nationalrat beschließt Gesetzespaket für audiovisuelle Mediendienste
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Fünf Jahre nach Inkrafttreten der gesetzlichen Verpflichtung zum Ausbau barrierefreier Medienangebote zogen Fachleute am 18. Juni 2026 Bilanz.
Zu der Veranstaltung „5 Jahre verpflichtender Ausbau barrierefreier Medienangebote: Schon eine Selbstverständlichkeit?“ in Wien hatten die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR) und die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) eingeladen. (Siehe Video der Veranstaltung)
Vertreter:innen von Behindertenorganisationen, Medienunternehmen und Behörden diskutierten in einer Zwischenbilanz über die bisherigen Fortschritte, bestehende Herausforderungen und künftige Entwicklungen.
Die gesetzlichen Vorgaben gehen auf die Umsetzung der überarbeiteten EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-Richtlinie) zurück. Der Nationalrat beschloss das entsprechende Gesetzespaket Ende 2020.

Seit 2021 sind der ORF und relevante, private audiovisuelle Mediendienste verpflichtet, ihre barrierefreien Angebote schrittweise auszubauen, resümierte Michael Ogris als Vorsitzender der KommAustria.
Dazu gehören unter anderem Untertitel, Audiodeskription und Angebote in Österreichischer Gebärdensprache. Außerdem müssen die Anbieter Aktionspläne erstellen und regelmäßig über ihre Fortschritte berichten.
Bereits zum Inkrafttreten der neuen Bestimmungen veranstalteten RTR und KommAustria im Juni 2021 das Symposium „Barrierefreie Mediennutzung – Gemeinsam Ziele setzen!“ und erließ Richtlinien zur Umsetzung. Damals standen die neuen gesetzlichen Verpflichtungen und deren Umsetzung im Mittelpunkt. Die Veranstaltung fünf Jahre später sollte nun eine erste Bilanz ziehen und den Blick auf die weitere Entwicklung richten.
„Aus diesem Anlass wurden der Blinden- und Sehbehindertenverband Österreich (BSVÖ), der Österreichische Gehörlosenbund (ÖGLB) und Jugend am Werk ersucht darüber Bericht zu legen, wie sich die Mediennutzung für ihre Mitglieder tatsächlich gestaltet“, hielt die RTR fest.
Bei der Veranstaltung trugen gaben Lukas Huber vom ÖGLB aber auch Robert Ziegler (ORF) Impulsreferate.
An der Podiumsdiskussion nahmen Corinna Drumm vom Verband Österreichischer Privatsender (VÖP), Michael Ogris als Vorsitzender der KommAustria, Martin Ladstätter vom Österreichischen Behindertenrat sowie Robert Ziegler vom ORF teil. Die Moderation erfolgte durch Andreas Kunigk (Pressesprecher RTR Medien und KommAustria).

Im Mittelpunkt der Diskussion stand die Frage, wie sich die Barrierefreiheit in audiovisuellen Medien seit 2021 entwickelt hat. Die Teilnehmer:innen sprachen über erreichte Fortschritte, aber auch über Bereiche, in denen weiterer Handlungsbedarf besteht. (Siehe auch Beitrag im Blog Ladstaetter.at)

Einig waren sie sich, dass barrierefreie Medienangebote eine wichtige Voraussetzung dafür sind, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt Zugang zu Information, Bildung, Kultur und Unterhaltung haben.
Grundlage der Diskussion war auch ein aktueller Statusbericht der RTR zur Barrierefreiheit in audiovisuellen Medien. Darin werden die Entwicklungen der vergangenen fünf Jahre zusammengefasst und Erfahrungen von Interessenvertretungen sowie Medienanbieter berücksichtigt.
Ein weiterer Schwerpunkt war die Rolle neuer Technologien. Diskutiert wurde, welche Möglichkeiten etwa Künstliche Intelligenz oder automatische Untertitel für mehr Barrierefreiheit bieten.
Gleichzeitig betonten die Teilnehmer:innen, dass technische Lösungen nur dann einen Mehrwert bringen, wenn sie zuverlässig funktionieren und sich an den Bedürfnissen von Menschen mit Behinderungen orientieren.
Die Veranstaltung machte deutlich, dass sich bei der Barrierefreiheit audiovisueller Medien in den vergangenen fünf Jahren einiges verbessert hat. Gleichzeitig wurde klar, dass der weitere Ausbau notwendig bleibt, damit barrierefreie Medienangebote tatsächlich zur Selbstverständlichkeit werden.
Auf EU-Ebene wird gerade eine Überarbeitung der Richtlinie diskutiert und auch in Österreich wurde klar, dass manche der gesetzlichen Bestimmungen anhand der bisherigen Erfahrungen überarbeitet werden müssen.
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