Barrierefreier Zugang zu Gesundheitsversorgung: Monitoringausschuss veröffentlicht Stellungnahme

Umfassende Barrierefreiheit bei der medizinischen Versorung und im Gesundheitswesen sollte gesamtgesellschaftliches politisches Anliegen sein.

Spital
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Mangelnde Barrierefreiheit und zu wenig Respekt im Umgang Menschen mit Behinderungen stellt der Monitoringausschuss zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention im Gesundheitsbereich in Österreich fest.

Menschen mit Behinderungen seien nicht krank, wird in einer Aussendung des Monitoringausschusses betont. Das sei eine vollkommen überholte Vorstellung, dennoch würde diese Personengruppe durch zahlreiche Barrieren beim Zugang zu einer adäquaten Gesundheitsversorgung behindert.

Stellungnahme veröffentlicht

Der Ausschuss regt deshalb in einer Stellungnahme an, umfassende Barrierefreiheit beim Zugang zu medizinischen Leistungen zu gewährleisten. Die Stellungnahme wurde im Rahmen einer öffentlichen Sitzung des Monitoringausschusses im vergangenen Jahr entworfen und steht nun im Internet zur Verfügung.

Umfassende Barrierefreiheit

Barrierefreiheit umfasst dabei viel mehr als nur bautechnische Details. Es sind darunter sämtliche Hürden zu verstehen, die Menschen mit Behinderungen den Zugang zu Informationen sowie zu Leistungen und Services im Gesundheitsbereich erschweren oder unmöglich machen.

Kommunikation und Zugang zu Informationen

Barrierefreiheit beginnt schon bei der Kommunikation und beim Zugang zu Informationen. Gebärdensprache, Texte in Leichter Lesen oder taktile Services sind nur einige Beispiele, wie Menschen mit Behinderungen ohne Hürden mit Einrichtungen des Gesundheitswesens in Kontakt treten und ihre Dienste in Anspruch nehmen können.

Inklusive Ausbildung

Auch bei der Ausbildung von medizinischem Personal gibt es noch große Lücken, was Barrierefreiheit betrifft. Hier wäre es nach Ansicht der Mitglieder des Monitoringausschusses wichtig, Menschen mit Behinderungen in die Ausbildung einzubeziehen aber auch verstärkt Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen in Gesundheitsberufen vorzusehen.

Harmonisierung von Länder- und Bundeszuständigkeiten

Der Monitoringausschuss erachtet es weiter für wichtig, systematische Versorgungslücken zwischen der Behindertenhilfe, die Sache der Länder ist und der Krankenversicherung, die Bundesangelegenheit ist, zu schließen.

Studie zu Sterberisiko

Menschen mit Behinderungen haben laut internationalen Erkenntnissen ein erhöhtes Sterberisiko. Der Monitoringausschuss empfiehlt deshalb, wissenschaftliche Studien über die Ursachen dafür in Auftrag zu geben.

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